Tender Republic Ausschreibungen

Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zur technologischen Untersuchung hinsichtlich carbonfaserbasierter Tape- und Hybrid-Materialien sowie textiler Strukturen

Technische Universität Chemnitz, ChemnitzFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1190 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Offenes Verfahren
Ort der Leistung
Chemnitz · Sachsen
Veröffentlicht
CPV
71333000 Dienstleistungen im Maschinenbau71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen · 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung · 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Chemnitz; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Straße der Nationen 62; Ort: Chemnitz; NUTS-Code: DED41; Postleitzahl: 09111; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): Abteilung 3.5 - Beschaffung; Telefon: +49 37153112350; E-Mail: ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de; Fax: +49 37153112359; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.tu-chemnitz.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2760618/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de; I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5) Haupttätigkeiten: Bildung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zur technologischen Untersuchung hinsichtlich carbonfaserbasierter Tape- und Hybrid-Materialien sowie textiler Strukturen; Referenznummer der Bekanntmachung: 3.5-016/23 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71350000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Hierbei spielen Carbonfasern (CF) als Verstärkungsmaterial für thermoplastische Kunststoffe eine herausragende Rolle, da sie eine einzigartige Kombination aus geringem Gewicht, hoher Steifigkeit und Festigkeit in Verbindung mit thermischer, UV- und Korrosionsbeständigkeit bieten. Bereits heute lassen sich daher carbonfaserverstärkte Kunststoff (CFK)-Bauteile herstellen, die gegenüber vergleichbaren Aluminiumbauteilen 30 % und gegenüber Stahlbauteilen sogar mehr als 50 % Gewichtsreduktion zulassen. Der massenhafte Einsatz dieser Fasern in Märkten wie Luftfahrt, Automotive, Windkraft, Bauwesen und Infrastruktur wird allerdings heute noch durch den hohen Preis der Fasern, der petrochemischen Basis und kostspieligen Fertigungsverfahren verhindert. Die neu zu etablierende Carbon LabFactory, als Forschungs-Campus und Außenstelle der TU Chemnitz in Boxberg/Oberlausitz, hat sich aus diesen Gründen, abgeleitet aus den generationsübergreifenden und globalen Herausforderungen, zum Ziel gesetzt, „grüne“ Carbonfasern zu erforschen. Darüber hinaus bildet die Carbon LabFactory zukünftig die vollständige Wertschöpfungskette, über die textilen Verfahren bis hin zu den kunststoffverarbeitenden Prozessen, ab, denn neben der CF selbst spielt deren Verarbeitung zu textilen Flächengebilden mit 1D- und 2D-Strukturen und 3D-Profilen eine wesentliche Rolle. Dem Stand der Wissenschaft gehören bereits zahlreiche Technologien an, deren Einsatz von dessen Stückzahl i. Allg. und im Speziellen von der Komplexität des Endprodukts abhängt. Dabei haben die Verarbeitungsverfahren signifikanten Einfluss auf die die im Bauteil vorherrschenden Werkstoffeigenschaften. Zur Eruierung von Anwendungsmöglichkeiten konventioneller und insbesondere der neuartigen „grünen“ Carbonfasern in zukunftsorientierten Textiltechnologien schreibt die TU Chemnitz Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu textilbildenden Technologien aus, welche die eigenen Forschungsanstrengungen komplementär ergänzen. Dazu gehören zum einen die Verarbeitung von CF zu vollkonsolidierten unidirektionalen Tapes zusammen mit technischen Kunststoffen sowie Hochleistungspolymerwerkstoffen und zum anderen die Bereitstellung hybrider Rovings, bestehend aus Carbon- und Polymerfasern. Beide Themenstellungen beinhalten neben umfangreichen Voruntersuchungen auch konzeptionellen Lösungen und die konstruktive Umsetzung zur Anpassung und Modifizierung am Markt erhältlicher Anlagen. Die CF-Hybrid-Rovings sind darüber hinaus für den Einsatz in kontinuierlichen Textiltechnologien zu ertüchtigen. Dazu gehören einerseits Prozesse zur Flächenbildung in Form von Mehrschicht-Gelegen, kombiniert mit weiteren textilen Aufmachungsformen wie beispielsweise Gewirke, Gewebe, Geflechte, Gestricke, Vliesstoffe, Schnittfasern und anderseits die kraftflussgerechte Orientierung der CF-Hybrid-Rovings. Die Technologiefusion aus hybriden CF-Mehrschicht-Gelegen und einer kraftflussgerechten Faserapplikation Hybrider-CF-Rovings in einem kontinuierlichem Verfahren soll neue Anwendungen erschließen und gleichzeitig die Effizienz über die gesamte Fertigungskette, im Vergleich zu duromeren Prepregs und klassischen Patch-Verfahren, steigern. Beide technologische Ansätze sind ganzheitlich zu betrachten und wissenschaftlich zu begleiten. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: entfällt II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 71333000; CPV-Code Zusatzteil: ; CPV-Code Hauptteil: 73100000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DED41; Hauptort der Ausführung: Postleitzahl: 09126; Ort: Chemnitz; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Hierbei spielen Carbonfasern (CF) als Verstärkungsmaterial für thermoplastische Kunststoffe eine herausragende Rolle, da sie eine einzigartige Kombination aus geringem Gewicht, hoher Steifigkeit und Festigkeit in Verbindung mit thermischer, UV- und Korrosionsbeständigkeit bieten. Bereits heute lassen sich daher carbonfaserverstärkte Kunststoff (CFK)-Bauteile herstellen, die gegenüber vergleichbaren Aluminiumbauteilen 30 % und gegenüber Stahlbauteilen sogar mehr als 50 % Gewichtsreduktion zulassen. Der massenhafte Einsatz dieser Fasern in Märkten wie Luftfahrt, Automotive, Windkraft, Bauwesen und Infrastruktur wird allerdings heute noch durch den hohen Preis der Fasern, der petrochemischen Basis und kostspieligen Fertigungsverfahren verhindert. Die neu zu etablierende Carbon LabFactory, als Forschungs-Campus und Außenstelle der TU Chemnitz in Boxberg/Oberlausitz, hat sich aus diesen Gründen, abgeleitet aus den generationsübergreifenden und globalen Herausforderungen, zum Ziel gesetzt, „grüne“ Carbonfasern zu erforschen. Darüber hinaus bildet die Carbon LabFactory zukünftig die vollständige Wertschöpfungskette, über die textilen Verfahren bis hin zu den kunststoffverarbeitenden Prozessen, ab, denn neben der CF selbst spielt deren Verarbeitung zu textilen Flächengebilden mit 1D- und 2D-Strukturen und 3D-Profilen eine wesentliche Rolle. Dem Stand der Wissenschaft gehören bereits zahlreiche Technologien an, deren Einsatz von dessen Stückzahl i. Allg. und im Speziellen von der Komplexität des Endprodukts abhängt. Dabei haben die Verarbeitungsverfahren signifikanten Einfluss auf die die im Bauteil vorherrschenden Werkstoffeigenschaften. Zur Eruierung von Anwendungsmöglichkeiten konventioneller und insbesondere der neuartigen „grünen“ Carbonfasern in zukunftsorientierten Textiltechnologien schreibt die TU Chemnitz Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu textilbildenden Technologien aus, welche die eigenen Forschungsanstrengungen komplementär ergänzen. Dazu gehören zum einen die Verarbeitung von CF zu vollkonsolidierten unidirektionalen Tapes zusammen mit technischen Kunststoffen sowie Hochleistungspolymerwerkstoffen und zum anderen die Bereitstellung hybrider Rovings, bestehend aus Carbon- und Polymerfasern. Beide Themenstellungen beinhalten neben umfangreichen Voruntersuchungen auch konzeptionellen Lösungen und die konstruktive Umsetzung zur Anpassung und Modifizierung am Markt erhältlicher Anlagen. Die CF-Hybrid-Rovings sind darüber hinaus für den Einsatz in kontinuierlichen Textiltechnologien zu ertüchtigen. Dazu gehören einerseits Prozesse zur Flächenbildung in Form von Mehrschicht-Gelegen, kombiniert mit weiteren textilen Aufmachungsformen wie beispielsweise Gewirke, Gewebe, Geflechte, Gestricke, Vliesstoffe, Schnittfasern und anderseits die kraftflussgerechte Orientierung der CF-Hybrid-Rovings. Die Technologiefusion aus hybriden CF-Mehrschicht-Gelegen und einer kraftflussgerechten Faserapplikation Hybrider-CF-Rovings in einem kontinuierlichem Verfahren soll neue Anwendungen erschließen und gleichzeitig die Effizienz über die gesamte Fertigungskette, im Vergleich zu duromeren Prepregs und klassischen Patch-Verfahren, steigern. Beide technologische Ansätze sind ganzheitlich zu betrachten und wissenschaftlich zu begleiten. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Technische Faktoren gem. Anlage C1 – Bewertungsmatrix / Gewichtung: 30; Preis - Gewichtung: 70 II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: / Ende: 14.08.2026; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt; 2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). 3. Mit Angebotsabgabe ist mindestens eine Referenz für die Durchführung einer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zu nennen, die verdeutlicht, dass der Auftragnehmer einerseits über das entsprechende fachliche Know-How verfügt und andererseits in der Lage ist Großprojekte mit ähnlichem Umfang und Zeitrahmen zu koordinieren. Die Referenzen sind auf einer eigenen gesonderten Anlage gemäß der Tabelle in Anlage C darzustellen Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt; 2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). 3. Mit Angebotsabgabe ist mindestens eine Referenz für die Durchführung einer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zu nennen, die verdeutlicht, dass der Auftragnehmer einerseits über das entsprechende fachliche Know-How verfügt und andererseits in der Lage ist Großprojekte mit ähnlichem Umfang und Zeitrahmen zu koordinieren. Die Referenzen sind auf einer eigenen gesonderten Anlage gemäß der Tabelle in Anlage C darzustellen Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt; 2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). 3. Mit Angebotsabgabe ist mindestens eine Referenz für die Durchführung einer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zu nennen, die verdeutlicht, dass der Auftragnehmer einerseits über das entsprechende fachliche Know-How verfügt und andererseits in der Lage ist Großprojekte mit ähnlichem Umfang und Zeitrahmen zu koordinieren. Die Referenzen sind auf einer eigenen gesonderten Anlage gemäß der Tabelle in Anlage C darzustellen Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: nicht angegeben III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: entfällt Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 04.07.2023; Ortszeit: 14:00 IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11.08.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 04.07.2023; Ortszeit: 14:01, Ort: ; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen. Abschnitt VI Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: entfällt VI.3) Zusätzliche Angaben: Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform eVergabe.de. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de; Telefon: nicht angegeben; Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: nicht angegeben VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 02.06.2023 Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung),Beratung/ Gutachten/ Studie (Bau),Beratung/ Gutachten/ Studie (Technik),Forschung/ Entwicklung

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