Forstlicher Wegebau in diversen revierförstereien im BFB Havel-Oder-Spree (VOEK 539-23)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 893 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung, Bauleistung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 01.06.2024 bis offen
- Branche
- Bau
- CPV
- 45000000 Bauarbeiten43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen · 44000000 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Los 1: Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial in den Revieren 1, 2 und 3, Los 2: Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial im Revier 4, Los 3: Instandsetzung von Forstwegen im Revier 9, Los 4: Instandsetzung und Unterhaltung von Forstwegen im Revier 11, Los 5: Instandsetzung von Forstwegen im Revier 18. Materialbeschaffenheit: a) Schottertragschicht (0/32, 0/45, 0/56): Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke, Korngrößenverteilung nach TL SoB StB 20. b) Deckschicht (0/11, 0/16, 0/32): Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke, Korngrößenverteilung nach TL SoB StB 20. c) Prüfzertifikate: Der Nachweis der geforderten Korngrößenverteilung (Sieblinienprotokoll) sowie eine Konformitätserklärung zur Art und Herkunft des zu liefernden Materials ist nach Auftragserteilung und vor dem Ausbringen durch den Auftragnehmer für alle Materialarten zu erbringen. Berücksichtigende Punkte für alle Lose: a) Die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen bezieht sich auf eine Bauleistung, bestehend aus Anlieferung, Verteilung, gleichmäßiges Ausbringen, ggf. Profilieren und Verdichten des Materials. b) Die instand zu setzenden Wege befinden sich teilweise in Landschaftsschutzgebieten. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung des Absatzes (4) §45 KrWG, ist die Verwendung von Recyclingmaterial für das vorliegenden Vergabeverfahren nicht zulässig. c) Die Firmen sind angehalten sich rechtzeitig (mind. 1 Woche) vor dem Liefertermin bzw. Baubeginn mit der Revierleitung zum Ablauf der bevorstehenden Maßnahmen abzustimmen. d) Die Anfuhr und der Einbau des Materials erfolgen außerhalb des öffentlichen Straßennetzes i.d.R. über unbefestigte Zuwegungen. Es muss bei Fahrten innerhalb der Forstreviere mit zum Teil komplizierten Wegeverhältnissen gerechnet werden. Allradantrieb ist erforderlich, der AG haftet nicht für Störungen und Mehraufwendungen bei Verwendung anderer Transportmittel. e) Das Maximalgewicht des LKW‘s inkl. Ladung darf 40 t nicht überschreiten. Zulässig ist der Einsatz von 2, 3 oder 4 AchserLKW mit Anhänger und zulässiger Achslast von max. 11 t. f) Der Materialeinbau durch Sattelschlepper ist auf Grund des überwiegend vorhandenen Verkehrsraumprofiles und der Seitenneigung von Wegen nicht möglich und deshalb nicht zugelassen. g) Die LKW müssen in Vorwärtsfahrt abkippen können. h) Es besteht nicht überall die Möglichkeit, angeliefertes Material bis zum Einbau an Sammelstellen in den jeweiligen Revieren zwischenzulagern (ggf. Rücksprache mit den Revierleitungen vor Angebotsabgabe erforderlich). i) Das angelieferte Material ist dosiert in der geforderten Auflagenhöhe gleichmäßig einzubringen. Hierfür muss am Fahrzeug eine Dosiereinrichtung (z.B. Kette) vorhanden sein, die eine dosierte und saubere Entladung heckseitig während der Fahrt (siehe Anlage C 04d_Bilder_Ausbringung Folie 1) und ohne größere Haufen (siehe Anlage C 04d_Bilder_Ausbringung Folie 2 bis 3) ermöglicht. j) Das Material muss so auf den Wegen verteilt und eingebaut werden, dass danach am gleichen Tag eine Befahrung für Holz-LKW, Feuerwehr, Rettungsdienste und geländetaugliche PKW möglich ist. Der AN muss sofort nach Einbau durch ein Fahrzeug vorhandene Störungen (Hügel/ Mulden) ausgleichen. k) Die Schütthöhe des Materials bzw. Einbauhöhe auf den Wegen ist nach vorheriger Rücksprache mit dem Revierleiter abzustimmen. Schottertragschicht in der Regel 10-20 cm, Deckschicht ca. 5 cm. l) Die Schüttbreite bzw. die Fahrbahnbreite beträgt zwischen 3,50 m und 4,00 m. Die unbefestigten Banketten haben jeweils eine Breite von 0,50 m. Die Kronenbreite beträgt entsprechend zwischen 4,50 m und 5,00 m (vgl. DWA-A 904-1). m) Die Lieferscheine sind am Tag der Lieferung der zuständigen Revierleitung zu übergeben. Auf den Lieferscheinen sind die konkreten Revierbezeichnungen durch den Auftragnehmer einzutragen. Sind Lieferscheine für eine andere Baustelle ausgewiesen, werden diese nicht akzeptiert und die daraus resultierenden Materialrechnungen nicht beglichen. n) Die Kommunikation mit dem LKWFahrer muss in deutscher Sprache gewährleistet sein (ggf. über durchgängig anwesenden Vorarbeiter/Bauleiter). o) Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Auftragnehmer ein Bautagebuch zu führen, eine Vorlage wird vom Auftraggeber gestellt. Darin sind die angelieferten Materialmengen sowie die durchgeführten Arbeiten mit den entsprechenden Arbeitsgeräten bzw. Fahrzeugen tagaktuell zu dokumentieren. Auch Schäden, Störungen, Abweichungen oder Nebenabreden müssen darin schriftlich festgehalten werden. Das Bautagebuch wird mit der Rechnungslegung als Prüfunterlage vorgelegt. p) In Bezug auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und die damit in Verbindung stehende Errichtung von Sperrzonen, kann es zu Änderungen der Abrufzeiten oder in besonders schwerwiegenden Fällen bis zur Vertragskündigung kommen. Zusätzliche Informationen für die Lose 2, 3, 4 und 5: Los 2: Bei dem Los 2 handelt es sich um militärisch genutzte Flächen. Zugangszeiten sind durch Übungsbetrieb ggf. eingeschränkt. Die zwingend notwendige „Belehrung über besondere Gefahren“ erfolgt im Vorfeld durch den zuständigen Revierleiter. Die Bestätigung der Belehrung sowie ein gültiger Personalausweis sind beim Betreten der militärischen Liegenschaft immer mitzuführen. Eine vorherige telefonische Anmeldung beim Revierleiter ist zwingend erforderlich (1 Woche vorher) zwecks Beantragung einer Zutrittsberechtigung durch die Bundeswehr. Los 4: a) Einbindung eines Feuerlöschbrunnens und Herstellen einer Aufstandsfläche für die Feuerwehr auf 20 m. b) Liegenschaft Markgrafpieske: zusätzliche Unterhaltung bestehender Forstwege mithilfe eines Graderbauzugeinsatzes auf einer Wegstrecke von 10.300 lfm. c) Liegenschaft Niederlehme: zusätzliche Unterhaltung bestehender Forstwege mithilfe eines Graderbauzugeinsatzes auf einer Wegstrecke von 11.200 lfm. Lose 3, 4 und 5: a) Eine freiwillige Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebots für die Lose 3 bis 5 wird dringend empfohlen, da die beigefügten Bilder, Karten und Beschreibungen in Textform nur bedingt die tatsächlichen bzw. realen Bedingungen Vorort wiedergeben können. Die Kontaktdaten für die jeweiligen Reviere entnehmen Sie bitte der Kontaktliste. Die freiwilligen Ortsbesichtigungen sind am 09. und 10.04.2024 von 10:00 bis 15:00 Uhr möglich. b) Der Lastplattendruckversuch ist im Beisein der Revierleitung durchzuführen.
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