Fortschreibung des Landschaftsprogrammes aus dem Jahre 1994 LOS 2
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)Frist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 851 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Ort der Leistung
- Halle (Saale) (Stadt) · Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 01.07.2024 bis 30.11.2026
- Für KMU geeignet
- keine Angabe des Auftraggebers
- CPV
- 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Das erste und bisher geltende Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalts wurde im Jahr 1994 veröffentlicht und besteht aus drei Teilen: Teil 1: Grundsätzliche Zielstellungen Teil 2: Beschreibungen und Leitbilder der Landschaftseinheiten (entspricht der Landschaftsgliederung) Teil 3: Karten. Anlass und Zielstellung Nach fast 30 Jahren sieht der Koalitionsvertrag der Landesregierung 2021 bis 2026 die Fortschreibung und Überarbeitung des Landschaftsprogramms (LaPro) Sachsen-Anhalt vor. Die Bearbeitung ist in den Jahren 2024 bis 2026 geplant. Die Landschaft hat sich seit der Veröffentlichung des ersten Landschaftsprogramms (Teil 1: 1994) teils stark gewandelt. Nutzungsformen haben sich geändert, neue Herausforderungen und naturschutzfachliche Kernthemen sind hinzugekommen. Dazu zählen insbesondere das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und das landesweite ökologische Verbundsystem, aber auch die für den Naturschutz wichtige Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie der Klimaschutz (inkl. Klimawandelfolgen-Anpassung und Ausbau regenerativer Energien). Angepasste strategische Ansätze – auch unter Berücksichtigung neuer übergeordneter Vorgaben und Strategien – sind für die weitere nachhaltige Entwicklung des Landes dringend erforderlich. Das Landschaftsprogramm ist Richtschnur für die Arbeit der Naturschutzverwaltung. Es stellt darüber hinaus eine wichtige Grundlage für die Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Landesraumordnung sowie in anderen Fachplanungen dar. So ordnet sich das LaPro in die Fortschreibung der Landesentwicklungsplanung ein und wird wichtige Grundlage für effektive Standortentscheidungen von Investoren sein. Vor dem Hintergrund der geänderten Anforderungen dürfte eher von einer Neuaufstellung als von einer Fortschreibung des Landschaftsprogramms von 1994 auszugehen sein, zumal gemäß § 10 BNatSchG „mindestens alle zehn Jahre“ eine Fortschreibung geboten ist. Die Fortschreibung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8 bis 10 BNatSchG und 5 NatSchG LSA. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang der Charakter der Planung. Die Landschaftsplanung ist wie in Niedersachsen eigenständige, gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes (Modell der Sekundärintegration). LOS 1 (Bedarfsanalyse und Konzeption zur Fortschreibung des Landschaftsprogramms des Landes Sachsen-Anhalt) wurde im Jahr 2023 ausgeschrieben und vergeben.