Tender Republic Ausschreibungen

Geländererneuerung Brücken 531, 535, 553, 554, 555, 566 u. 567 in 2026

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal, BraunschweigFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 88 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung, Bauleistung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
Branche
Bau
CPV
45000000 Bauarbeiten43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen · 44000000 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau von Aluminium Füllstabgeländern auf den Straßen-brückenanlagen Nr. 531, Nr. 535, Nr. 553, Nr. 554, Nr. 555, Nr. 566 und Nr. 567 gemäß BAST Gel 4, Gel 9 -11 einschließlich der Verankerung mit Fußplatten gemäß BAST Gel 14 und dem notwendigen Montagematerial herzustellen, zu liefern und zu montieren. Die neuen Geländer sind gemäß ZTV-ING, Teil 6 Bauwerksausstattung, Abschnitt 9 Rückhaltesysteme mit einer Höhe von 1,10 m für die Notgehwege vorgesehen. An den Brücken sind die bestehenden Aluminium Füllstabgeländer, zu demontieren und fachgerecht zu Entsorgung. Auf den Brücken Nr. 531, 535, 554, 555, 566 und 567 sind die vor-handenen Geländerpfosten im Beton der Kappengesimse und auf den Flügelwänden eingelassen, die Pfosten sind auszustemmen und die Aussparrungen mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Das Aluminium Füllstabgeländer auf der Brücke 553 ist ebenfalls zu demontieren und zu entsorgen. Die Geländerpfosten sind mit Fußplatten auf dem Brückengesims befestigt, diese Fußplatten einschließlich der Verankerungen sind zu demontieren und die Bohrungen der Fußplattenverankerung sind mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Des Weiteren ist an den Brückenbauwerken während der gesamten Baumaßnahme eine Ab-sturzsicherung einzurichten. Die jeweiligen Baustellenbereiche sind für Dritte abzusperren. Die Verkehrsführung für Fußgänger ist mit entsprechender Verkehrssicherung durch die einzelnen Baustellenabschnitte zu führen. Der Fahrzeugverkehr auf den Brücken Nr. 531, 553, 555, 566 und 567 ist auf Grund der notwendigen Vollsperrungen während der Maßnahmen umzuleiten. Auf den Brücken Nr. 535 und 554 ist eine halbseitige Sperrung mit Ampelschaltung vorgesehen. Die Treppen an den betroffenden Brücken zu den Betriebswegen sind zu sperren. Der Zeitliche Arbeitsaufwand vor Ort ist für die Brücken Nr. 531, 553, 554, 555, 566 und 567 mit jeweils 5 Werktage vorgesehen, für die Brücke Nr. 535 wird auf Grund der Brückenlänge der Arbeitsaufwand vor Ort auf 10 Werktage geschätzt.

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