Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2025, KL-Stadt (Los 1)
Landesamt für Umwelt, MainzFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 619 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Ort der Leistung
- Mainz (Stadt) · Rheinland-Pfalz
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 21.02.2024 bis 31.08.2026
- Für KMU geeignet
- ja, laut Bekanntmachung
- CPV
- 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeut-samen Grünlandbiotoptypen. Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa und ha-ben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetz-lich geschützt (= § 30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebens-raumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesna-turschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den § 30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= § 15-Biotoptypen). Durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes sind die Mageren Flach-land-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen sowie Streuobstwiesen seit dem 01.03.2022 ebenfalls durch § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt. Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.