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Hallenbad- Betonsanierung - die Betonsubstanz muss in Teilbereichen saniert werden

Stadt Schwelm, SchwelmFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1132 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
Hallenbad Schwelm Mittelstraße 33, 58332 Schwelm · Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
Branche
Bau
CPV
45262300 Betonarbeiten

Beschreibung

Hallenbad- Betonsanierung - die Betonsubstanz muss wegen des genutzten Soleverfahrens in Teilbereichen saniert werden insbesondere: Bauschuttcontainer: 1 St Bauschuttentsorgung: 2,5 t Leichte Schutzmaßnahmen: 100 m² Objektschutz: 100 m² Verstärkter Schutz von benachbarten Bauteilen: 50 m² Der zu sanierende Technikbereich befindet sich im Untergeschoss des Hallenbades. Das Leistungsverzeichnis ist auf eine Restnutzungsdauer des Hallenbads von 5 Jahren ausgelegt. Ein jährliches Monitoring für dieses Bauwerk ist unbedingt einzuhalten. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (3.000.000 ? für Sach-, Personen- und Vermögenschäden mind. 25.000 ?) 2. fachliche Eignung(Referenz): Eine Referenz für die Sanierung einer Betonsubstanz im mindestens gleichem Volumen und mit vergleichbaren Schwierigkeitsgrad aus den letzten fünf Jahren. II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : 30.10.2023 - 13.12.2023 (voraussichtlich) VI. Preiskalkulation und Erklärungen ? a) VHB Bund 221 "Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen" ? b) VHB Bund 222 "Angaben zur Kalkulation über die Endsumme" ? c) Urkalkulation ? !!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste für die Angebotsabgabe !!! Hallenbad- Betonsanierung - die Betonsubstanz muss in Teilbereichen saniert werden

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