Tender Republic Ausschreibungen

Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkunft sowie in Einzelwohneinheiten im Stadtgebiet Zeitz

Burgenlandkreis, NaumburgFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1000 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Regelmäßig wiederkehrende Aufgaben und Überwachung Der Hausmeister hat das Außengelände sowie die Bebauungen der Gemeinschaftsunterkunft technisch zu überwachen und sich täglich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Abweichungen vom Normalbetrieb sind der Heimleitung und der Migrationsagentur unverzüglich zu melden. Zu den regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben des Hausmeisters gehören folgende Tätigkeiten: a) Täglicher Schließ- und Kontrolldienst im Objekt sowie Funktionskontrolle der sicherheitstechnischen Einrichtungen in Abwesenheit des Wachdienstes. b) Tägliche Übergabe an die Sozialarbeiter/in vor Ort. Informationsaustausch bei Vorkommnissen und Problemen. c) Überprüfung, Bedienung bzw. Regulierung der Heizungs-, Wasser- und elektrotechnischen Anlagen- ausgenommen die Arbeiten, die zwingend durch Fachfirmen auszuführen sind. d) Meldung von baulichen Schäden, Mängeln und notwendigen Reparaturen, die nicht durch das Hausmeisterpersonal eigenständig bearbeitet werden können, an die Migrationsagentur des Burgenlandkreises. e) Regelmäßige Reinigungsarbeiten auf dem Gelände einschließlich Grünanlagen. Dazu gehört auch die tägliche Müllbeseitigung. f) Teilnahme an Arbeitsbesprechungen mit der Heimleitung bei Bedarf. g) Kontrolltätigkeiten bei Reparatur- und Wartungsarbeiten von Fremdfirmen. h) Der Hausmeister ist zuständig für die Aufbewahrung von Fundsachen in der Gemeinschaftsunterkunft und deren Behandlung. i) Der Hausmeister bietet Unterstützung bei Veranstaltungen, beim Herrichten von Räumlichkeiten u. Ä. ( Möbeltransport und Transport von anderen Einrichtungsgegenständen). Durchführung von Reparaturen und Dienstgängen Der Aufgabenbereich des Hausmeisters umfasst die selbständige Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, die keine gesetzlich geforderten Fachkenntnisse erfordern. Kleinere Tischler-, Glaser-, Maler-, Maurer-, Fußboden-, Schlosser- und Installationsarbeiten sind vom Hausmeister auszuführen. Dazu zählen unter anderem auch Reparaturen an Sanitäranlagen, die Beseitigung von Verstopfungen und der Austausch von Leuchtmitteln. Der Hausmeister überwacht und kontrolliert Reparaturen und Arbeiten, die durch Fremdfirmen in und am Objekt durchgeführt werden und vergleicht die Ausführung der Arbeiten mit der Vorgabe des Auftraggebers (einschließlich der Gebäudereinigung). Pflege von Außenanlagen Im Außenbereich hat die Säuberung der zum Objekt gehörenden Platz- und Wegeflächen nach Bedarf inkl. der Befreiung von Unkräutern zu erfolgen. In den Herbstmonaten ist etwaig anfallendes Laub von den Platz- und Wegeflächen zu entfernen. Winterdienst Bei Eintreten von Schnee- und Eisglätte sind die Hauszugänge und die Geh- und Zufahrtswege zu räumen und mit Streugut abzustumpfen. Die öffentlichen Gehwege außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, aber im Zuständigkeitsbereich im Rahmen der Anliegerpflichten, sind ebenfalls gemäß der Straßenreinigungssatzung von Schnee- und Eisglätte zu befreien und mit Streugut abzustumpfen. Die Beschaffung und Bevorratung des Streugutes erfolgen durch den Hausmeister auf Kosten des Auftraggebers. Nach der Schneeschmelze ist das Streugut wieder zu entfernen. Abfallentsorgung Bei Abholung der Abfall- und Wertstoffcontainer sind diese termingerecht an die dafür vorgesehenen Abholplätze und nach der Entleerung zurückzubringen. Der Sammelplatz zur Abfallentsorgung ist ständig sauber zu halten. Die Wertstoffbehälter sind auf Sortenreinheit zu kontrollieren. Bei Problemen mit der Müllentsorgung ist der Auftraggeber zu informieren. Der Auftragnehmer achtet außerdem darauf, dass die Tonnen im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelbewirtschaftung nur abgefahren werden, wenn dies notwendig ist. Es ist eine Trennung der Abfälle nach ökologischen Gesichtspunkten vorzunehmen. Bei Bedarf ist nach Abstimmung mit der Migrationsagentur zur Sperrmüllentsorgung (Verschrottung von alten Möbeln etc.) ein Container zu bestellen, zu bestücken und die Entsorgung einzuleiten. Aus hygienischen und brandschutztechnischen Gründen dürfen Dachböden, Keller, Flure, Treppenhaus und Abstellräume nicht zur Unterbringung von Unrat und nicht mehr benötigten Materialien genutzt werden. Die Kontrolle darüber obliegt dem Hausmeister.