Inhouse-Vergaberechtsschulungen
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, KölnFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 803 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist mit rund 1500 Beschäftigten eine moderne Dienstleitungsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Bestehend aus 6 Abteilungen nimmt das BAFzA vielfältige Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesfamilienministeriums war. Dazu zählen vor allem die gesetzlichen Aufgaben der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, des Familienzeitgesetzes und des Hilfetelefongesetzes. Das BAFzA fungiert jedoch nicht nur als Dienstleister nach Außen hin gerichtet, sondern muss auch diverse Dienstleistungsaufgaben für die Beschäftigten des Hauses erbringen, um sie bei der Aufgabenbewältigung zu unterstützen. Dazu gehören, beginnend von der Beschaffung des Büromaterials und Büromobiliars, auch das Anbieten von bedarfsgerechten fachlichen Fortbildungen und Teamentwicklungsmaßnahmen oder aber auch das Beschaffen von IT-Programmen und Lizenzen. Dabei sind entsprechende Kenntnisse im Vergaberecht äußerst erforderlich. Insbesondere bei der Beschaffung von Büromobiliar oder Lizenzen liegt der Auftragswert rasch oberhalb des EU-Schwellenwertes, so dass sich die betroffenen Beschäftigten auch in diesem Rechtsgebiet auskennen müssen. Jedoch spielt Vergaberecht nicht nur für die Referate der Abteilung 1 - “Zentrale Dienste” eine Rolle. Auch viele Fachreferate benötigen grundlegende Kenntnisse darin, so unter anderem die meisten Referate der Abteilung 4 - “Europäischer Sozialfonds, Nationale Zuwendungen” und der Abteilung 6 - “Demokratie, Engagement, Zusammenhalt des BAFzA”. Das BMFSFJ fördert Institutionen und Projektträger durch die Gewährung von Zuwendungen für diverse Projekte und (Bundes-)Programme im familienpolitischen Bereich. Für einige dieser Projekte und Programme wurde die verwaltungstechnische Umsetzung, teilweise auch die fachlich-inhaltliche Begleitung, dem BAFzA übertragen. Die Beschäftigten dieser Arbeitsbereiche müssen sich also im Rahmen der fachlich-inhaltlichen Begleitung der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger vor allem über deren Verpflichtung zur Einhaltung des Vergaberechts in der Förderung bewusst sein. Darüber hinaus ist zu beachten, dass viele der betroffenen Beschäftigten keine Verwaltungsausbildung haben, sodass das entsprechende Grundlagenwissen fehlt. Aus diesen Gründen benötigen wir für ca. 100 Beschäftigte mehrere Inhouse-Schulungen zum Vergaberecht mit drei verschiedenen Schwerpunkten. Die Schulungen sollen je nach Schwerpunkt folgende Inhalte behandeln: 1. Schulung - Schwerpunkt: Verhandlungsvergabe und Öffentliche Ausschreibung - Allgemeiner Überblick über Wertgrenzen und Vergabearten - Kurzer Überblick zu den Vergabegrundsätzen - Ermittlung der richtigen Vergabeart, Begründung für Verhandlungsvergabe nach § 8 Abs. 4 UVgO - Definition und Grundwissen der Öffentlichen Ausschreibung - Definition und Detailwissen der Verhandlungsvergabe - Besonderheiten und Ausnahmen der Verhandlungsvergabe - Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (Erstellung der Ausschreibungsunterlagen; Angebotsaufforderung und Angebotsphase; Eingang und Öffnung von digitalen Angeboten; Prüfung und Aufklärung der Angebote; Formstrenge beim formalen Ausschluss von Angeboten und Angebotswertung; Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots und rechtssichere Dokumentation; Zuschlagserteilung, Aufhebung von Vergabeverfahren und deren Vermeidung) - Unterscheidung der Eignungs- und Zuschlagskriterien - Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit nach § 47 UVgO i. V. m. § 132 GWB - Überblick zum Rechtsschutz - Berücksichtigung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung in der Vergabe - Berücksichtigung der AVV Klima in der Vergabe 2. Schulung - Schwerpunkt: EU-Vergaberecht - Allgemeiner Überblick über Wertgrenzen, EU-Schwellenwert und Vergabearten - Kurzer Überblick zu den Vergabegrundsätzen - Grundlagen des EU-Vergaberechts, Anwendungsbereich und Ausnahmen - Vermeidung von Interessenkonflikten - Schätzung der Auftragswerte - EU-Verfahrensarten - Erstellung der Leistungsbeschreibung - Hinweise zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Eignungs- und Wertungskriterien - Durchführung des Vergabeverfahrens - Ausftragsänderungen im laufenden Verfahren - Prüfung und Wertung der Angebote - Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB - Beendigung des Vergabeverfahrens/Zuschlagserteilung - Transparenzvorschriften, Unterrichtung unterlegener Bieter/Bieterinnen - Nachprüfungsverfahren, Überblick zum Rechtsschutz - Berücksichtigung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung in der Vergabe - Berücksichtigung der AVV Klima in der Vergabe 3. Schulung - Schwerpunkt: Zuwendungsvergaberecht - Allgemeiner Überblick über Wertgrenzen und Vergabearten - Kurzer Überblick zu den Vergabegrundsätzen - Zuwendungsrechtsverhältnis/Abgrenzung zum öffentlichen Auftrag - Anwendungspflicht des Vergaberechts (Grundsatz: Warum ist Vergaberecht bei der Verwendung von Zuwendungsmitteln einzuhalten?; Verwaltungsvorschriften (VV) und Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest); Regelungen im Zuwendungsbescheid über Vergaberecht für eine Zuwendungsempfängerin/einen Zuwendungsempfänger, die/der bereits öffentlicher Auftraggeber ist bzw.eine Zuwendungsempfängerin/einen Zuwendungsempfänger, die/der kein öffentlicher Auftraggeber ist.; Unterschiedliche Regelungen für nationale und EU-Vergabeverfahren; Parallele Wirkung des Zuwendungsbescheides; Inhalt des Zuwendungsbescheides (Zweckerfüllung im Interesse des Zuwendungsgebers; Auflage); Sich aus der Auflage ergebende Verpflichtung zur Einhaltung des Vergaberechts (“Schwere Vergabeverstöße”; Verwendungsnachweisprüfung in Abgrenzung zur Prüfung der Auflageneinhaltung) - Folgen von Vergabeverstößen, Rechtsschutz (Aufhebung (Widerruf); Rückforderung bei Auflagenverstoß; Allgemeiner Erstattungsanspruch bei Nichterfüllung des Zwecks/ unwirtschaftlicher Mittelverwendung (Ermessen; Rechtsschutz) - Berücksichtigung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung in der Vergabe bei zu mindestens 50 Prozent institutionell geförderten Zuwendungsempfängern - Berücksichtigung der AVV Klima in der Vergabe bei zu mindestens 50 Prozent institutionell geförderten Zuwendungsempfängern Den Teilnehmenden sollen je nach Schulungsschwerpunkt entsprechende Schulungsunterlagen durch die Anbieterin/den Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Im Zeitraum von 2024 bis 2025 sollen insgesamt sieben dreitägige Schulungen mit drei verschiedenen Schwerpunkten durchgeführt. Vorbehaltlich des internen Bedarfes sollen optional im Zeitraum von 2026 bis 2028 sieben dreitägige Schulungen mit drei verschiedenen Schwerpunkten durchgeführt werden.