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Kantinenbewirtschaftung am Standort Rathaus Neukölln - Karl-Marx-Str. 83, 12043 Berlin - Dienstleistungskonzession

Bezirksamt Neukölln von Berlin, Berlin

Frist (abgelaufen)
keine Frist angegeben
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Dienstleistung
Ort der Leistung
Berlin · Berlin
Veröffentlicht
Laufzeit
01.11.2024 bis 31.10.2029
Für KMU geeignet
ja, laut Bekanntmachung
Branche
Catering
CPV
55512000 Betrieb von Kantinen

Beschreibung

Das Bezirksamt Neukölln von Berlin möchte am Standort Rathaus Neukölln - Karl-Marx-Str. 83, 12043 Berlin voraussichtlich zum 01 .11.2024 eine Neuverpachtung der Kantine mit einer Festlaufzeit von zunächst 5 Jahren vornehmen. Am vorgenannten Standort sind Mitarbeiter der Dienststelle und interne Besucher anzutreffen. Außerdem ist die Kantine für externe Besucher zugänglich. Die Kantinenfläche beträgt insgesamt 540,92 m², bestehend aus einer Küche, Speiseraum (239,20 m²), Toiletten und Nebenflächen. Küchentechnik ist vorhanden. Eine lnventarliste, ein Grundriss und ein Musterpachtvertrag werden zur Verfügung gestellt. Es ist ein monatlicher Pachtzins einschließlich Betriebskosten in Höhe von 4.773,24 zu entrichten. Die Kosten für den Verbrauchsstrom sind durch den Pächter direkt mit dem Stromlieferanten abzurechnen. Gewünscht ist ein ansprechendes Angebot an abwechslungsreichen, frischen, ernährungsphysiologisch ausgewogenen, mit Anteilen an ökologischen und nachhaltigen Lebensmitteln, preiswerten und schmackhaften, der jeweiligen Saison und Marktlage angepassten Speisen und Getränken. Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken ist nicht gestattet. Das Angebot soll täglich mindestens zwei wechselnde Mittagsgerichte (eines davon bitte vegetarisch) beinhalten, bei denen die Beilagen frei kombinierbar sind. Zusätzliche Komponenten (z.B. Frühstücks- oder Imbissangebot, Suppe, Salat, Obst oder Dessert) sind über den gesamten Tag vorzuhalten. Die Speisen sind rechtzeitig in einer Speisekarte bekannt zu geben. Im Speiseplan sind im üblichen Rahmen die verwendeten Zusatzstoffe, Fleisch- und Fleischbestandteile sowie die Tierart, von der sie stammen, und die Haltungsstufe (nach ITW) auszuweisen. Über Speisen, bei denen die Hauptbestandteile aus Fleisch, Eiern oder Molkereiprodukten bestehen, müssen Informationen über die Herkunft dieser Zutaten in deutlich lesbarer und gut sichtbarer Form durch einen Aushang, einen Hinweis im Speiseplan oder in gleichermaßen geeigneter Weise kommuniziert werden. Dies gilt auch für frisches Obst und frisches Gemüse. Ergänzend sind auch die eingesetzten Bio-Lebensmittel zu beschriften. Nährwertangaben sowie Zutaten, die nach EU-Richtlinie zu den häufigsten Allergieauslösern gehören, sind ebenfalls auszuweisen. Soweit bei der Zubereitung von Speisen Alkohol verwendet wurde, ist dies im Speiseplan deutlich kenntlich zu machen. Die Form des Verpflegungssystems (Mischküche – Produktion im Rathaus Cook & Serve, Warmverpflegung Cook & Hold, Kühlkostsystem Cook & Chill oder Tiefkühlkostsystem Cook & Freeze) sowie der prozentuale Bioanteil sind im einzureichenden Speisen- und Getränkekonzept klar abzubilden. Im Rahmen der Darlegungen ist ebenfalls darzulegen, ob und mit welchen Maßnahmen bzw. welchem Konzept die Qualität der Leistungen während der gesamten Vertragsdauer gesichert wird. Der Pächter verpflichtet sich, saisonale und regional erzeugte Produkte zu bevorzugen, insbesondere bei den Frischwaren wie Obst und Gemüse. Bei Fleischerzeugnissen sollen hohe Tierwohlstandards, mindestens Stufe 3 Haltungsform der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH (ITW) erreicht und nachhaltige, transparente und nachvollziehbare Lieferketten eingehalten werden. Zudem soll jedes Gericht einen Rohkostanteil haben. Die Gerichte müssen einen hohen Anteil an pflanzlichen Lebensmitteln haben. Auf den Einsatz von Fertiggerichten wird auch bei den Einzelkomponenten weitgehend verzichtet. Formfleisch, Klebeschinken, künstlicher Käse etc. sind nicht gestattet. Zum Thema Umweltfreundlichkeit wird um ein Konzept gebeten, dass die umweltfreundliche, nachhaltige Erbringung der Leistung darstellt. Hier ist insbesondere auf die Punkte Lebensmittelherkunft, Abfallvermeidung / -verwertung und Verwendung umweltbewusster Verpackungsmaterialien einzugehen. Bestenfalls verfügt der Betreiber über eine Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) nach den Qualitätsstandards für Schulverpflegung bzw. Betriebsverpflegung. Eventuelle BIO-Gerichte sollten von einer staatlich anerkannten Öko-Kontrollstelle zertifiziert sein. Die Ausrichtung und das Betreiben der Kantine sollte sich an den aktuellen ernährungsphysiologischen sowie diskriminierungsfreien (religiös-weltanschaulichen Ernährungsvorschriften) Grundsätzen orientieren. Die Umweltschutzanforderungen gemäß der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) vom 23.10.2012 sind vom Betreiber einzuhalten. Öffnungszeiten: Mo-Fr von 07.30 Uhr – 14.30 Uhr. Ein Mittagstisch ist von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr bereit zu halten. An den Wochenenden und Feiertagen ist das Rathaus sowie die Kantine geschlossen.

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