Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung 2026
Stadt Herzogenaurach, HerzogenaurachFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 14 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Herzogenaurach · Erlangen-Höchstadt · Bayern
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 01.01.2027 bis 31.12.2030
- Für KMU geeignet
- ja, laut Bekanntmachung
- CPV
- 63712710 Verkehrsüberwachung75241000 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Die Stadt Herzogenaurach ist aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in gleicher Weise zuständig wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Stadt führt die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung geltenden Vorschriften durch. Der Umfang der Überwachung des fließenden Verkehrs bestimmt sich nach der Vereinbarung über die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit von Fahrzeugen mit dem zuständigen Polizeipräsidium Mittelfranken. Dazu wird die Überlassung von Arbeitnehmern gem. AÜG und die Zurverfügungstellung der Technik für die Durchführung der Überwachung des fließenden Verkehrs einschließlich der Durchführung des Innendienstes zum Zwecke der Prävention/Verhütung von Gefahren im Straßenverkehr ausgeschrieben.