Kontrolle von Stellnetzen und weiteren Fanggeräten
Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde), Hamburgvergeben
- Frist (abgelaufen)
- vor 388 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Hamburg · Hamburg
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 01.10.2026 bis 30.09.2031
- CPV
- 77610000 Aufstellen von Tierfallen77600000 Dienstleistungen im Bereich Jagd
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt für die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Bedarfsstelle) den Abschluss eines Vertrages über Kontrolle von Stellnetzen und weiteren Fanggeräten. Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz ist die Fischereiaufsicht Aufgabe der zuständigen Behörde, also der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) als Oberste Fischereibehörde. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe findet hinsichtlich Anglern durch ehrenamtliche, beliehene Fischereiaufseher statt. Das Auffinden illegaler Stellnetze und weiteren Fischereigeräts im Gebiet des Hamburger Hafens, wird seit 2021 durch ein Unternehmen ausgeführt. Rechtsgrundlage für die Beleihung ist § 19 Absatz 1 Nummer 2,. Diese Möglichkeit soll weiterhin genutzt und die Fischereiaufsicht im Hamburger Hafen ab Herbst 2026 weiterhin durch ein durch die BUKEA bestelltes Unternehmen wahrgenommen werden.
Zuschlag
Den Zuschlag erhielt Arwed Wagner aus Quickborn am 12.01.2026. 1 Angebote gingen ein.
- Los 1Arwed Wagner, Quickborn12.01.2026