Tender Republic Ausschreibungen

Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes gemäß Baustellenverordnung für die Baumaßnahme "Baugrundverbesserung Schleuse Hessigheim"

Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg, HeidelbergFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1112 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
CPV
71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros · 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Mit diesem Verfahren wird die Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung für die Baumaßnahme "Baugrundverbesserung Schleuse Hessigheim" ausgeschrieben. Im Rahmen eines großangelegten Baugrundaufschlussprogramms im Jahr 2016 an der Staustufe Hessigheim wurden im Bereich der Hinterfüllung des rechten Oberhauptes und der rechten Schleusenkammer im Tiefenbereich von etwa 15 m bis 35 m unter Geländeoberkante (GOK) erhebliche Hohlräume mit Ausdehnungen von mehreren Metern nachgewiesen. Um eine Nutzung der Schleusenplanie im Rahmen der Unterhaltung der Staustufe und eine Befahrbarkeit mit Großgeräten im Rahmen von Baumaßnahmen wieder zu ermöglichen, soll der Baugrund mittels Primär- und Sekundärinjektionen mit einem Zementmörtel bzw. einer Zementsuspension verbessert werden. Ein weiteres Ziel der Maßnahme ist eine mögliche Stabilisierung der Lagesicherheit des rechten Oberhaupts und der rechten Kammerwand. Vor Aufnahme der Injektionsarbeiten werden noch Grundwassermessstellen und Messstellen für geophysikalische Messungen erstellt. Außerdem werden im Zuge der Injektionsarbeiten Kontrollbohrungen und weitere Messstellen für geophysikalische Messstellen notwendig werden. Gemäß § 4 BaustellV hat der Bauherr die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 BaustellV zu treffen. Dies beinhaltet einen oder mehrere geeignete Koordinatoren für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu bestellen. Da die eingangs beschriebenen Arbeiten in unmittelbarer Nähe zum Gewässer bzw. Schleusenkammer durchgeführt werden soll, besteht die generelle Gefahr des Ertrinkens sowie des Abstürzens. Im Sinne des § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) werden die Arbeiten als besonders gefährliche Arbeiten gewertet, was die Einschaltung eines Ingenieurbüros zur Erledigung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination notwendig macht. Im Sinne des § 3 BaustellV hat der im Rahmen der Maßnahme Baugrundverbesserung Hessgheim bestellte Koordinator die Arbeiten zu koordinieren und den Sicherheits- und Gesundscheitsschutzplan auszuarbeiten und ggf. anzupassen.

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