Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes gemäß Baustellenverordnung für die Baumaßnahme Grundwassermessstellen Oberer Neckar
Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg, HeidelbergFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 671 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Das Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg plant die flächendeckende Errichtung von Grundwassermessstellen (GWMSt) entlang des Oberen Neckars an den Bauwerken der WSV. Gemäß § 4 BaustellV hat der Bauherr die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 BaustellV zu treffen. Da ein Großteil der Grundwassermessstellen in unmittelbarer Nähe zum Gewässer bzw. Schleusenkammer zu liegen kommen, besteht bei deren Errichtung die generelle Gefahr des Ertrinkens sowie des Abstürzens. Im Sinne des § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) werden diese Arbeiten als besonders gefährliche Arbeiten gewertet, was die Einschaltung eines Ingenieurbüros zur Erledigung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaufgaben notwendig macht.