Tender Republic Ausschreibungen

Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld - Beschaffung von einem Wasserfass

Landkreis Anhalt-BitterfeldFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 777 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
Köthen · Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/68/247-24/li 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen Deutschland Telefonnummer: +49 349660-1195 Telefaxnummer: +49 349660-1193 E-Mail-Adresse: katja.schilling@anhalt-bitterfeld.de Internet-Adresse: www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld - Beschaffung eines Wasserfasses Menge und Umfang: Wasserfass für einen Unimog inkl. alle anfallenden zusätzlichen Kosten wie Nebenkosten, Montagen, Transport, Entladung, Übergabe, Einweisung Ort der Leistung: Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld, Merziener Straße 112, 06366 Köthen (Anhalt) 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 23.09.2024 Ende der Ausführungsfrist: 16.12.2024 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-190c9cf3b2b-1648f76cf7dcd026 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 20.08.2024 09:30 Ablauf der Bindefrist: 19.09.2024 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B: Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z.B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) b) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/ 24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. c) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlos-senen Geschäftsjahren (2021 - 2023), Eigenerklärung reicht aus d) aktuelle Referenzliste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen, mit Angabe des Wertes, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes/-zeitraumes sowie die Benennung des Empfängers e) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft f) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes g) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers h) Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung Daneben sind einzureichen: i) Anlage Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz j) Eigenerklärung zur Eignung Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden nach der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) abgegeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen oder anhand eines Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer des Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Gemäß § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TVergG LSA mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabeschriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: 15.1 Seit 01. März 2023 gilt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Sachsen-Anhalt sowie das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt. Das Landesvergabegesetz LSA vom 19. November 2012 ist somit außer Kraft getreten. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt und der UVgO mit Abgabe eines Angebotes Bestandteil der hier betreffenden Ausschreibung sind. Es gilt deutsches Recht. 15.2 Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. 15.3 Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. 15.4 Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. 15.5 Die Zuschlagserteilung ist möglich 7 Werktage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Werktagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 19 Abs. 4 TVergG). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 19 Abs. Nr. 4 TVergG). Container