Kurierdienstleistungen für den LK ABI
Landkreis Anhalt-BitterfeldFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 771 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- Köthen (Anhalt) · Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht
- Branche
- Wartung und Instandhaltung
- CPV
- 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste51000000 Installation (außer Software) · 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels · 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen · 70000000 Immobiliendienste · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung · 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Beschreibung
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/10/137-24/ne 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 3496601196 Telefaxnummer: +49 3496601193 E-Mail-Adresse: claudia.neustaedt@anhalt-bitterfeld.de Internet-Adresse: www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Kurierfahrten für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld Menge und Umfang: Arbeitstäglicher Transport von Postsendungen an verschiedenen Standorten Transport von Trichinenproben (Montag, Dienstag und Freitag) Arbeitstäglicher Transport von IT-Gegenständen Arbeitstäglicher Transport von Büromaterial Die durchschnittliche tägliche Transportmenge an Behältnissen und Paketen, welche durch den Kurierdienst zur gleichen Zeit zu befördern ist, beläuft sich auf: 13 Transportbehältnisse mit den Maßen BxTxH: 60cmx40cmx41cm 2 Transportbehältnisse mit den Maßen BxTxH: 60cmx40cmx25cm 2 Transportbehältnisse mit den Maßen BxTxH: 40cmx30cmx34cm jeweils für Postsendungen 10 Postsendungspakete mit den Maximalmaßen BxTxH: 65cmx45cmx40cm 1 Transportbehältnis für die Trichinenproben mit den Maßen BxTxH: 60cmx40cmx25cm Ort der Leistung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) DE 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 02.01.2025 Ende der Ausführungsfrist: 31.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Auftraggeber behält sich die Option der Verlängerung um weitere 12 Monate für das Jahr 2027 vor. Die Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate für das Jahr 2027 muss der Auftraggeber bis spätestens zum 30.09.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ziehen. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1908306a2a0-26eef3e1b833138e 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 26.08.2024 10:00 Ablauf der Bindefrist: 30.10.2024 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Rechnungen sind einmal monatlich bis zum 15. des Folgemonats an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Fachbereich Interner Service, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) zu senden. Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B: Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z.B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/ 24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. b) aktuelle Referenzliste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen, mit Angabe des Wertes, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes/-zeitraumes sowie die Benennung des Empfängers c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes e) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers f) Mindestdeckungssummen von 1.000.000 € für Personenschäden und 500.000 € für Sachschäden g) Nachweis über das Bestehen einer Werkverkehrsversicherung mit ausreichender Deckungssumme für die Transportgüter h) Logistikkonzept mit nachfolgendem Inhalt: Beschreibung des Transportes von den Sammelstellen zum Empfänger Beschreibung des Umgangs mit den Postsendungen/Beschädigungsfreiheit Laufzeitschnelligkeit Prozessbeschreibung der Logistikkette Steuerung der einzelnen Prozessschritte Beschreibung der Infrastruktur der Logistik i) Zum 19.07.2024 ist das Postrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Hierdurch hat sich für Postunternehmen unter anderem die Art der Registrierung ihrer Dienstleistungen geändert. Eine Unterscheidung zwischen lizenzpflichtigem und anzeigepflichtigem Segment existiert künftig nicht mehr. Die Eintragung des Auftragnehmers in das Anbieterverzeichnis für Postdienstleistungen ist Eignungsvoraussetzung und wird durch den Auftraggeber im Anbieterverzeichnis für Postdienstleistungen im Rahmen der Auswertung geprüft. Anbieter, die bis zum 18. Juli 2024 die Erbringung von Postdienstleistungen nach § 36 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 bei der Bundesnetzagentur angezeigt haben, können ihre Tätigkeit bis zum 18. August 2026 fortsetzen, ohne in das Anbieterverzeichnis nach § 4 Absatz 1 Satz 1 eingetragen zu sein. In diesem Fall ist die Bestätigung der Registrierung bei der Bundesnetzagentur als Kurierdienstleister im Rahmen der Angebotseinreichung als Eignungsvoraussetzung beim Auftraggeber einzureichen. Daneben sind einzureichen: j) Anlage Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz k) Eigenerklaerung_Tariftreue__Mindeststundenentgelt_17.01.24 Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können anhand eines Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer des Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der o. g. Punkte auch für diese anderen Unternehmen auf Verlagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen: 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen HINWEISE: Allgemeine Hinweise Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Gemäß § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TVergG LSA mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Straßenbau,Postdienstleistung/ Zustelldienst
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