Leistungen der Programmbetreuung im Fördergebiet „Oschatzer Land- Collmregion“ im Bund-Länder-Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP)
- Frist (abgelaufen)
- keine Frist angegeben
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- Branche
- Architektur
- CPV
- 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen71248000 Projektaufsicht und Dokumentation
Beschreibung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Oschatz; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Neumarkt 1; Ort: Oschatz; NUTS-Code: DED53; Postleitzahl: 04758; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: vergabe@oschatz.org; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.oschatz.org; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Leistungen der Programmbetreuung im Fördergebiet „Oschatzer Land- Collmregion“ im Bund-Länder-Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP); Referenznummer der Bekanntmachung: HB-2022-OLC-01 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71240000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Kommunen Cavertitz, Dahlen, Liebschützberg, Mügeln, Naundorf, Oschatz und Wermsdorf wurden mit dem Fördergebiet „Oschatzer Land- Collmregion“ per Bescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) 2021 in das Bund-Länder-Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) aufgenommen. Bei der Förderung der überörtlichen Kooperation sind die genannten Kommunen auf Basis einer Kooperationsvereinbarung Fördermittelempfänger, die Stadt Oschatz ist hierbei zentraler Fördermittelempfänger und damit Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung. Der zukünftige Programmbetreuer soll als Beauftragter der beteiligten Kommunen gem. § 157 Abs. 1 BauGB agieren. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist ein Förderzeitraum bis 2030 vorgesehen. II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 320168,00 EUR. II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 71248000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DED53; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Oschatz; Straße, Hausnummer: Neumarkt 1; Postleitzahl: 04758; Ort: Oschatz; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand des Auftrages sind sämtliche im Folgenden aufgeführten Betreuungsleistungen im Förderverfahren zunächst für den ausgeschriebenen Leistungszeitraum bzw. optional für die Verlängerungszeiträume bis maximal zum Ende des Durchführungszeitraumes. Dem zu beauftragenden Programmbetreuer sollen die gesamte Organisation und Koordination sowie die Steuerung der im Rahmen des Förderverfahrens obliegenden Aufgaben übertragen werden. Beratung und Unterstützung des Auftraggebers und der beteiligten Kommunen bei allen anstehenden Aufgaben im Rahmen des Förderverfahrens; Abwicklung sämtlicher ihm übertragener Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit Auftraggeber und beteiligten Kommunen. Umfassende Einarbeitung in die bereits vorliegenden Unterlagen als Grundlage für das Förderverfahren (Entwicklungskonzept, Neuantrag, Bewilligungsbescheid). Übernahme des Projektmanagements und der städtebaulichen Beratung sowie der finanziellen Betreuung und Beratung der Kommunen. Der Programmbetreuer hat fallweise bei geförderten Maßnahmen zu übernehmen: - Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen - Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Ordnungsmaßnahmen - Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von privaten Baumaßnahmen - Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von privaten Ordnungsmaßnahmen Sofern eine der beteiligten Kommunen die oben genannten fallweisen Leistungen bei geförderten Maßnahmen (Nr. 3 bis 6 der Anlage 2 - Leistungsbeschreibung) fallweise ganz oder anteilig selbst erbringt, erfolgt keine Teilbeauftragung bzw. Honorierung. Eine detaillierte Darstellung der einzelnen Leistungsbausteine erfolgt in Anlage 2 - Leistungsbeschreibung ab Seite 2. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Herangehensweise / Gewichtung: 65 %; Qualitätskriterium - Name: passwortgeschützter Onlinezugang / Gewichtung: 5 %; Preis - Gewichtung: 30 % II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Auftrages II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nicht angegeben; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2022/S 022-055135 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems: nicht angegeben IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation: nicht angegeben Abschnitt V Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: HB-2022-OLC-01 Los-Nr.: entfällt Bezeichnung des Auftrags: Leistungen der Programmbetreuung im Fördergebiet „Oschatzer Land- Collmregion“ im Bund-Länder-Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses: 2022-06-30 V.2.2) Angaben zu den Angeboten: Anzahl der eingegangenen Angebote: 4; Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0; Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde: Offizielle Bezeichnung: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Anna-Kuhnow-Straße 20; Ort: Leipzig; NUTS-Code: DED51; Postleitzahl: 04317; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: info@dsk-gmbh.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: nicht angegeben; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben; Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.): Gesamtwert des Auftrags/Loses: 320168,00 EUR. V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen: entfällt Abschnitt VI Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Referat 38; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de; Telefon: nicht angegeben; Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: +49 493419771049 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 05.07.2022 Ausführungsplanung (Hochbau),Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung),Projektmanagement/ Kostenkontrolle (Bauwesen)
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