Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an acht Grundschulen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Verbandsgemeinde Rhein-Selz, OppenheimFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1267 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Ort der Leistung
- acht Schulen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
- Veröffentlicht
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an acht Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Rhein-Selz: Im Ganztagsbetrieb ist von ca. 160 Verpflegungstagen (montags bis donnerstags) im Schuljahr auszugehen zuzüglich ca. 38 Freitage, an denen die Schülerinnen und Schüler ihm Rahmen der Betreuenden Grundschule zu verpflegen sind. Für die Betreuenden Grundschulen ist von ca. 190 Verpflegungstagen (montags bis freitags) auszugehen; bei Betreuenden Grundschulen mit lediglich einem Freitags-Betreuungsangebot von ca. 38 Verpflegungstagen. An den einzelnen Schulen sind die Verpflegungstage wie folgt vorgesehen: 1. Falkenberg-Grundschule Dienheim: Pro Schulwoche sind 5 Verpflegungstage für die Betreuende Grundschule vorgesehen. Über das Schul-jahr muss insgesamt an ca. 190 Tagen die Verpflegung gewährleistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung. 2. Grundschule am Gartenfeld Dolgesheim: Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 5 Verpflegungstage für die Betreuende Grundschule. Die SchülerInnen der Ganztagsschule und der Betreuenden Grundschule nehmen das Mittagessen gemeinsam ein. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Ver-pflegung gewährleistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung. 3. Carl-Küstner-Grundschule Guntersblum: Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung. 4. Grundschule ?Am Selzbogen? Hahnheim-Selzen Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung. 5. Grundschule Mommenheim: Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung. 6. Grundschule Nierstein: Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbereich vorgesehen. Über das Schuljahr muss an insgesamt ca. 160 Tage die Verpflegung gewährleistet sein. Ferner ist eine Mittagsverpflegung montags bis donnerstags für die SchülerInnen der Betreuenden Grundschule erforderlich. Diese Betreuende Grundschule ist in Trägerschaft des Vereins ?Raum für Kinder?, von dessen Mitarbeitenden die fertiggestellte Mittagsverpflegung in Thermoboxen in der Küche abgeholt wird. Über das Schuljahr muss analog des Ganztagsbereichs an insgesamt ca. 160 Tagen die Verpflegung gewährleistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung. 7. Grundschule ?Am Gautor? Oppenheim: Pro Schulwoche sind 5 Verpflegungstage im Rahmen der Betreuenden Grundschule vorgesehen. Über das Schuljahr muss an ca. 190 Tage die Verpflegung gewährleistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung. 8. Grundschule am Goldbach Undenheim: Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein. Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung. Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an acht Grundschulen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz