Lieferung von Atemschutzausrüstung und Chemikalienschutzanzug der Fa. Dräger
Stadt Schwelm, SchwelmFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 551 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- Stadt Schwelm Feuerwehr August-Bendler- Str. 5 b 58332 Schwelm
- Veröffentlicht
- CPV
- 35800000 Persönliche Ausrüstung und Hilfsausrüstung
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Lieferung von einem Chemikalienschutzanzug(Los 1),13Atemschutzgeräten(Los 2) und 18 Atemschutzmasken(Los 3) der Fa. Dräger gem. Leistungsbeschreibungen I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit eine Referenz für die Lieferung von Atemschutzausrüstung im vergleichbaren Umfang 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : Beginn: nach Zuschlag, Ausführungsende: 30.05.2025 VI. Zuschlagskriterien: Preis ? !!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit Sie keine Unterlagen und Nachweise vergessen!!! Schutzausrüstung Feuerwehr