Tender Republic Ausschreibungen

Lieferung von Kalkprodukten für die Kläranlage Dresden-Kaditz

Stadtentwässerung Dresden GmbH, DresdenFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1567 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Offenes Verfahren
Ort der Leistung
Dresden · Sachsen
Veröffentlicht
CPV
24213000 Kalkhydrat

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Stadtentwässerung Dresden GmbH; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Scharfenberger Straße 152; Ort: Dresden; NUTS-Code: DED21; Postleitzahl: 01139; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: +49 3518223141; E-Mail: mandy.glaesser@se-dresden.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.stadtentwaesserung-dresden.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere: Abwasserbehandlung I.5) Haupttätigkeiten: Andere Tätigkeit: Abwasserbehandlung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Lieferung von Kalkprodukten für die Kläranlage Dresden-Kaditz; Referenznummer der Bekanntmachung: 300.1/RV/22 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 24213000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Anlieferung von Kalkprodukten zur Kläranlage Dresden-Kaditz, ca. 1700 t Weißkalkhydrat. Die Anlieferung erfolgt nach Einzelabruf zu ca. 25 t in Silos. II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DED21; Hauptort der Ausführung: Postleitzahl: 01139; Ort: Dresden; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Anlieferung von Kalkprodukten zur Kläranlage Dresden-Kaditz, ca. 1700 t Weißkalkhydrat. Die Anlieferung nach Einzelabruf zu ca. 25 t in Silos, Masseanteil an freiem Wasser im angebotenen Produkt muss < 2,00% sein. Mit Angebotsabgabe ist die Vorlage des Datenblattes über die Produktzusammensetzung und des Sicherheitsdatenblattes erforderlich. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nicht angegeben; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2022/S 099-273357 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems: nicht angegeben IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation: nicht angegeben Abschnitt V Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: nicht angegeben Los-Nr.: entfällt Bezeichnung des Auftrags: Lieferung von Kalkprodukten für die Kläranlage Dresden-Kaditz V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben; Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de; Telefon: +49 341-9771040; Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de; Fax: +49 341-9771049 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung von der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 22.07.2022 Chemikalien