Machbarkeitsstudie für ein nachhaltiges Gewerbegebiet „Radeland“-Zeitz-Nord in 06712 Zeitz hier: Dienstleistung
Stadt Zeitz, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Ordnungswesen, ZeitzFrist abgelaufen
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Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Veranlassung und Aufgabenstellung Die Stadt Zeitz verfügt aktuell über keine Gewerbegebietsflächen >5 ha im unmittelbaren städtischen Umfeld. Um Unternehmen attraktive Ansiedlungsmögichkeiten zu bieten, soll die Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebietes Radeland im Bereich Zeitz-Nord vorangetrieben werden. Die Stadt Zeitz beabsichtigt, die Entwicklung eines nachhaltigen, grünen Gewerbegebietes mit einer Fläche von 8,44 ha zu planen. Ziel ist die Ansiedlung ökologisch nachhaltiger und klimaschonender Zukunftstechnologien, „grünen Ökonomie“, wie der Elektromobilität oder der grünen Wasserstofftechnologie. Um dieses Vorhaben erfolgreich, zukunftsorientiert und unter Berücksichtigung aller örtlichen, demografischen und umweltrelevanten Aspekte zügig zu realisieren, ist die Anfertigung einer Machbarkeitsstudie geplant. Diese Studie soll neben einer plangebietsspezifische Standortanalyse eine gesamtstädtische Standortanalyse sowie die Betrachtung der Erweiterungspotentiale unter Klimaschutzbedingungen und ökologischen Aspekten mit Handlungsempfehlungen zur nachhaltigen Umsetzung der Gewerbegebietsentwicklung auf bis zu 50 ha bzw. perspektivisch bis zu 100 ha beinhalten. Für die Akquisition solcher Vorhaben sind freie Flächenverfügbarkeiten von zusammenhängend über 10 ha in großflächigen Industriegebieten mit besonderer Lagegunst erforderlich, welche durch die Nähe zu den großen Ballungszentren und mit guter Anbindung an das Verkehrsnetz und der Einbindung industrieller Synergien geprägt sind. Diese ist in Zeitz z. B. lediglich zu Südzucker AG und zum nahegelegenen Chemie- und Industriepark Zeitz gegeben. Daran anknüpfend ist eine interkommunale Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen zu betrachten. Lage und Standortsituation Am 28.02.1991 wurde für den Bereich „Radeland“ der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 48/1, 48/2, 49/2, 458/35, 459/35, 460/35, 35/1, 375/35 ein Bebauungsplan (B-Plan. Nr. 3) aufgestellt. Die Genehmigung der Bebauungsplansatzung wurde mit der Verfügung der oberen Verwaltungsbehörde am 16.06.1995 erteilt. Der B- Plan befindet sich im Änderungsverfahren. Alle Flächen befinden sich momentan im Privateigentum. Die Flächen sind nicht erschlossen und aktuell als Ackerland verpachtet.