Tender Republic Ausschreibungen

Malerarbeiten an 6 Schulgebäuden der Stadt Schwelm

Stadt Schwelm, SchwelmFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 872 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
Stadt Schwelm : Grundschule Nordstadt, Hattinger Straße 74 Grundschule Engelbertstraße, Engelbertstraße 2 Grundschule St. Marien, Jahnstraße 22 Grundschule Ländchenweg, Ländchenweg 8 Dietrich-Bonhoeffer-Realschule, Ländchenweg 9 Märkisches Gymnasium, P
Veröffentlicht
CPV
45442110 Anstricharbeiten in Gebäuden

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Durchführung div. Malerarbeiten im Nachgang zu den durchgeführten Elektroarbeiten an 6 Schulgebäuden der Stadt Schwelm. Die durch den Einbau von Kabeln und Brandschotts in Wänden und Decken beschädigten Oberflächen sollen ausgebessert und die Sichtflächen/ Oberflächen der Wände und Decken an diesen Stellen wiederhergestellt werden. Folgende Schulen sind betroffen : Los 1 Grundschule Nordstadt, Hattinger Straße 74 Los 2 Grundschule Engelbertstraße, Engelbertstraße 2 Los 3 Grundschule St. Marien, Jahnstraße 22 Los 4 Grundschule Ländchenweg, Ländchenweg 8 Los 5 Dietrich-Bonhoeffer-Realschule, Ländchenweg 9 Los 6 Märkisches Gymnasium, Präsidentenstraße 1 I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung Eine Referenz aus den letzten 5 Jahren bei der vergleichbare Aufträge hinsichtlich Auftragsgegenstand und Volumen in einer öffentlichen Schule durchgeführt wurden. 3. rechtliche Eignung: Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum Vom 17.06.2024 bis zum 22.08.2024. 17.06.2024 (Beginn mit Materialbestellung, Praktische Ausführung ab dem 22.07.2024 - Sommerferien) !! Bitte beachten Sie die Checkliste für die Angebotsabgabe, damit Sie keine Unterlagen vergessen!! Malerarbeiten

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