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Markterkundung - "Digitale Dienstanweisungen" - Keine Auftragsbekanntmachung! Unverbindliche Markterkundung gemäß § 20 UVgO im Rahmen der geplanten Beschaffung einer Software für "Digitale Dienstanweisungen"

Bundesamt für Logistik und Mobilität, Köln

Frist (abgelaufen)
keine Frist angegeben
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Ort der Leistung
Köln · Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
Branche
Software
CPV
48311000 Dokumentenverwaltungssoftwarepaket

Beschreibung

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei nachstehender Markterkundung weder um eine Einleitung noch um eine Anfrage im Rahmen eines Vergabeverfahrens handelt, sondern, dass es sich hierbei lediglich um eine unverbindliche Marktabfrage handelt, die der Überprüfung des Marktes für die Vorbereitung eineseventuellen Beschaffungsvorhabens dienen soll. Die Markterkundung ist eine Maßnahme nach § 20 UVgO und wird lediglich zur Vorbereitung einer Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über Auftragsvergabepläne durchgeführt. Verbindliche Angebote sind dem BALM im Rahmen der Markterkundung nicht zu unterbreiten. Ein Zuschlag wird am Ende des Markterkundungsverfahrens nicht erteilt. Zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens, dessen Einleitung in Abhängigkeit der eingehenden Antworten für 2025 geplant ist, bitte das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) um Unterstützung der am Markt agierenden Unternehmen gemäß § 20 UVgO. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei den dezentralen Verkehrskontrollen des Bundesamtes werden den Kontrollbeschäftigten umfangreiche Dienstanweisungen zur Verfügung gestellt. Diese beinhalten sowohl allgemeine Anweisungen zur Durchführung der Kontrolltätigkeit und zur Verwendung der zur Verfügung gestellten Kontrolltechnik und -software als auch fachspezifische Anweisungen zur Anwendung der Vorschriften in den vom Verkehrskontrolldienst kontrollierten Rechtsgebieten im Rahmen von Verkehrskontrollen. Das BALM möchte im Zuge der Markterkundung insbesondere nachvollziehen können, ob sich Produkteam Markt befinden, die die gestellten Anforderungen erfüllen oder welche marktüblichenAlternativenbezüglich einzelner Anforderungspunkte existieren. Für detaillierte weitere Informationen beachten Sie bitte die beigefügte PDF! Bitte beachten Sie zudem die folgenden Hinweise: Die Markterkundung ist kein Vergabeverfahren. Fristende für die Teilnahme an der Markterkundung ist der 19.11.2024 um 14:00 Uhr. Eine Vergütung oder Entschädigung für die Teilnahme an dem Markterkundungsverfahren kann nicht gewährt werden Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und möchten uns bereits Vorab für den Aufwand, der Ihnen im Rahmen der Mitwirkung entsteht, bedanken. Dienstanweisung, Software, Recht, Verkehrskontrollen

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