Tender Republic Ausschreibungen

Markterkundung Elektrogeräteprüfung (DGUV)

Einkauf und Vergabemanagement der SBK

Frist (abgelaufen)
keine Frist angegeben
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Ort der Leistung
München (Stadt) · Bayern
Veröffentlicht
Für KMU geeignet
keine Angabe des Auftraggebers
CPV
71630000 Technische Kontrolle und Tests71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich · 71730000 Betriebliche Inspektionen

Beschreibung

1. Allgemeines Die Veröffentlichung dieser Informationsunterlage der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse enthält eine unverbindliche Aufforderung zum Zwecke einer Markterkundung. Die Markterkundung dient der Vorbereitung eines entsprechenden Vergabeverfahrens und damit verbunden einen Überblick über die grundsätzliche Durchführbarkeit, den potentiellen Bieterkreis sowie die Preisgestaltung zu erhalten. Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung nicht um eine Ausschreibung im Sinne des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), der VgV (Vergabeverordnung) oder anderer Bestimmungen (VOL/A, UVgO), sondern um eine Markterkundung, um die Vergabereife für ein nachgelagertes Ausschreibungsverfahren zu erzielen. Nach Durchführung der Markterkundung werden die gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet, über den Beschaffungsbedarf entschieden und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für die Beschreibung der Leistung berücksichtigt. Alle Informationen sind unverbindlicher Natur. Die Beteiligung an der Markterkundung ist freiwillig und steht in keinem Zusammenhang mit der späteren Teilnahme an einem späteren Vergabeverfahren. Die Teilnahme ist keine Voraussetzung für eine spätere Beauftragung. Eine Erstattung von eventuellen Aufwänden der an dieser Markterkundung teilnehmenden Unternehmen findet nicht statt. 1.1 Ausgangssituation/ Kurze Beschreibung Zur Vorbereitung einer Ausschreibung über die wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel/Anlagen erfolgt zunächst eine Markterkundung. Grundlage für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel/Anlagen sind § 5 DGUV Vorschrift 3 und 4 sowie § 10 Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung der technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" in ihren neuesten Fassungen. Die Prüfungen sind durch befähigte Personen nach TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" durchzuführen.