Tender Republic Ausschreibungen

Marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie des Zweckverband Kremmen für den Lieferzeitraum 2023 und 2024

Zweckverband Kremmen, KremmenFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1476 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Offenes Verfahren
Ort der Leistung
Kremmen · Brandenburg
Veröffentlicht
Branche
Energie
CPV
09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Kremmen; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Oranienburger Weg; Ort: Kremmen; NUTS-Code: DE40A; Postleitzahl: 16766; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: info@zweckverband-kremmen.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.zweckverband-kremmen.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere: Zweckverband I.5) Haupttätigkeiten: Andere Tätigkeit: Wasserversorgung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie des Zweckverband Kremmen für den Lieferzeitraum 2023 und 2024; Referenznummer der Bekanntmachung: 109609-2022-S II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 09300000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP- und RLM-Abnahmestellen, benötigt der Zweckverband Kremmen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 einen neuen Stromliefervertrag II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DE40A; Hauptort der Ausführung: Postleitzahl: 16766; Ort: Kremmen; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Los umfasst insgesamt 70 Lieferstellen mit ca. 760.000 kWh Strom pro Jahr, aufgeteilt in 69 nicht leistungsgemessene Lieferstellen und 1 leistungsgemessene Lieferstellen. Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP- und RLM-Abnahmestellen, benötigt der Zweckverband Kremmen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Kostenkriterium - Name: Durchschnitt des wirtschaftlichsten Faktor Z inkl. Ökoaufschlag ((Z2023 plus Ökoaufschlag) +( Z2024 plus Ökoaufschlag)/2) / Gewichtung: 100; II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nicht angegeben; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2022/S 162-460612 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems: nicht angegeben IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation: nicht angegeben Abschnitt V Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: nicht angegeben Los-Nr.: entfällt Bezeichnung des Auftrags: Marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie des Zweckverband Kremmen für den Lieferzeitraum 2023 und 2024 V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben; Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE); Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107; Ort: Potsdam; Postleitzahl: 14473; Land: Deutschland; E-Mail: beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg.de; Telefon: +49 3318661617; Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/; Fax: +49 3318661652 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26.09.2022 Solartechnik,Stromversorgung,Dampf/ Warmwasser/ Fernwärme,Kernbrennstoffe

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