Tender Republic Ausschreibungen

Mikropfähle zur Ertüchtigung einer Turnhallen Giebelwand

Stadt Schwelm, SchwelmFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 592 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
Marienweg 5, 58332 Schwelm, · Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
Branche
Bau
CPV
45453100 Sanierungsarbeiten

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Freilegen und ertüchtigen einer Giebelwandgründung Beton-Arbeiten für die Erstellung eines Anschlussbalkens für die Mikropfähle Einbringen von Mikropfählen Erdarbeiten zur Freilegung des Streifenfundamentes Zunächst soll das Streifenfundament der Giebelwand freigelegt werden. Lose Stellen und Beton sind zu entfernen. Im Anschluss wird eine Anschlussbewehrung eingebracht, an die ein Stahlbetonbalken betoniert wird. In diesem Zusammenhang werden Mikropfähle eingebracht, damit das Streifenfundament stabilisiert wird. Anschließend muss die Überdeckung mit Erde wiederhergestellt werden. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit mindestens eine vergleichbare Maßnahme innerhalb der letzten fünf Jahre (Einbau von Micropfählen) 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) VHB_Bund_222_Preisermittlung_bei_Kalkulation_ueber_die_Endsumme III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : 14.04.2025 - 23.05.2025 !!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit Sie keine Unterlagen und Nachweise vergessen!!! Mikropfähle Ertüchtigen Giebelwand Freilegen

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