Tender Republic Ausschreibungen

Mühlberg Teilobjekt 4 - Leistungen LP 1 bis 9 (HOAI), Vermessung, örtl. Bauüberwachung, Umweltbaubegleitung, SiGeKo, naturschutzrechtliche Bearbeitung und Baugrunduntersuchung

Landesamt für Umwelt, Potsdam OT Groß GlienickeFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 117 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Offenes Verfahren, Dienstleistung
Ort der Leistung
Potsdam OT Groß Glienicke · Potsdam (Stadt) · Brandenburg
Veröffentlicht
Für KMU geeignet
ja, laut Bekanntmachung
CPV
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen · 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg ist zuständig für die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Brandenburg. Somit fällt auch die Elbe im Landkreis Elbe-Elster bei Mühlberg in den Zuständigkeitsbereich des LfU. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bundesland Brandenburg, im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Mühlberg/Elbe. Oberhalb von Mühlberg/Elbe im Bereich Borschütz am rechtsseitigen Deich der Elbe zwischen Fluss-km 121 und 126. Das LfU beabsichtigt das vorhandene Teilobjekt 4 auf einer Länge von ca. 3,5 km zu verstärken. Zudem liegt dem LfU eine Ordnungsverfügung des Landkreises Elbe-Elster vor, welche die unverzügliche bauliche Umsetzung fordert. Die Ordnungsverfügung des LK E-E begründet sich auf Grundlage des schlechten Zustands der Deiche im Teilobjekt 4, diese entsprechen nicht den a.a.R.d.T und sind im HW-Fall größtenteils mit entsprechender Technik nicht zu erreichen und zu verteidigen. Die Erreichbarkeit und Verteidigungsfähigkeit der HWS-Anlage zwischen OT Gaitzsch und dem Industriehafen ist durch geeignete Maßnahmen unverzüglich herzustellen, die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Die Ordnungsverfügung ist die Genehmigung zum Bau.