Tender Republic Ausschreibungen

Multilieferantenkataloge für insgesamt 7 Lose

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, KoblenzFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 746 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Offenes Verfahren, Lieferung
Ort der Leistung
Koblenz · Koblenz (Stadt) · Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht
Für KMU geeignet
ja, laut Bekanntmachung
CPV
43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen16600000 Maschinen für besondere land- oder forstwirtschaftliche Zwecke · 16800000 Teile für land- und forstwirtschaftliche Maschinen · 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör · 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör · 18110000 Berufskleidung · 18113000 Arbeitsbekleidung · 18130000 Spezial-Arbeitskleidung · 18143000 Schutzkleidung

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung die Bekanntgabe des Betriebs und die Erweiterung von Multilieferantenkatalogen zur Vereinfachung einer landesweiten Beschaffung von Lieferleistungen unterschiedlichster Warengruppen und ruft zugleich interessierte Wettbewerber zur Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz auf. Die ZBL beabsichtigt mit dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung unter Verwendung der einschlägigen Veröffentlichungsplattformen alle interessierten Wettbewerber zur Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz öffentlich aufzurufen. Sie verfährt hierbei analog nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, obgleich keine Vergabe im klassischen Sinne stattfindet sondern lediglich die Teilnahmebedingungen für die Wettbewerber festgelegt, bekanntgegeben und veröffentlicht werden. Die Multilieferantenkataloge stehen allen interessierten Wettbewerbern für die Dauer ihres Betriebes für die Teilnahme zur Verfügung. Soweit in den Verfahrensunterlagen (Teile A, B, R sowie sämtliche Anlagen) auf rechtliche Bestimmungen des Vergaberechtes Bezug genommen wird, gelten diese ausschließlich entsprechend. Die Zurverfügungstellung der Multilieferantenkataloge ist nicht Teil eines vergaberechtlichen Verfahrens. Vergaberecht findet erst im Rahmen der konkreten Auftragsvergaben durch die Bedarfsträger Anwendung. Die durch die ZBL in dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung bereitgestellten Teilnahmeunterlagen regeln den Zugang und Teilnahme interessierter Wettbewerber an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz. Mit Aufnahme und Einstellung von einem Onlinekatalog werden die Bewerber zu Wirtschaftsteilnehmern der Multilieferantenkataloge. Den Wirtschaftsteilnehmern wird nach erfolgter Transparenzbekanntmachung auf der Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen der EU und dem Vergabemarktplatz des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit eingeräumt, ihre Produkte kostenfrei auf den im Betrieb befindlichen Multilieferantenkatalogen zum Abruf durch die Bedarfsträger einzustellen. Zugangsvoraussetzung für den Erwerb einer Teilnahmeberechtigung durch die Bewerber ist eine durch die ZBL nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgreich abgeschlossene Eignungsprüfung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Weitere Verfahrensdetails: Mittels dieser freiwilligen Transparenzbekanntmachung wird eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen (Wettbewerbern) öffentlich zur Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz aufgefordert. Jedes interessierte Unternehmen kann eine Bewerbung auf Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen stellen. Mit dem Antrag auf Teilnahme übermitteln die Unternehmen die von der ZBL geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Ist ein Unternehmen geeignet und liegen keine Ausschlussgründe vor, wird das Unternehmen durch die ZBL aufgefordert, Kataloge für das eine oder mehrere, der in den Teilnahmeunterlagen genannten Lose einzustellen. Mit Erteilung des Teilnahmeantrages kommt eine Nutzungsvereinbarung zur Teilnahme an den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz zwischen der ZBL und dem geeigneten Wirtschaftsteilnehmer zustande. Auf Grundlage der eingestellten Produktkataloge können die Bedarfsträger unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit Vergaben und Vergabeverfahren bis zu den vergaberechtlich zulässigen Schwellenwerten (Direktkäufe derzeit bis max. 3.000 EUR netto sowie Verhandlungsverfahren derzeit bis max. 40.000 EUR netto) durchzuführen. Die Bedarfsträger des Landes Rheinland-Pfalz sind auf Grundlage bestehender Verwaltungsvorschriften dazu aufgefordert, ihren Bedarf über die eingestellten Kataloge abzudecken. Mit Warenabruf eines Bedarfsträgers aus dem eingestellten Katalog kommt ein Vertrag zwischen dem jeweiligen Bedarfsträger und den das Produkt anbietenden Wirtschaftsteilnehmer als Auftragnehmer zustande. Weitere Informationen zu den Multilieferantenkatalogen des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen Sie bitte den Verfahrensunterlagen.