Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte in der Stadt Nierstein - Fachplanungsleistungen gem. § 53 und § 49 HOAI
Verbandsgemeinde Rhein-Selz, OppenheimFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1064 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Ort der Leistung
- Nierstein
- Veröffentlicht
- Branche
- Wartung und Instandhaltung
- CPV
- 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste51000000 Installation (außer Software) · 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels · 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen · 70000000 Immobiliendienste · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung · 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Für die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich. Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre. Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten. Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein. Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes ?Roßberg-West II, 4. BA mit 1. Änderung und Ergänzung?. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB lautet ?Öffentliche Grünfläche? mit Zweckbestimmung ?Grünanlage/Spielbereich?. Der Bebauungsplan muss in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend den Vorgaben der Objektplanung geändert werden. Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte in der Stadt Nierstein - Fachplanungsleistungen gem. § 53 und § 49 HOAI
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