Tender Republic Ausschreibungen

Neuordnung des Parkens in Bremen: Aufnahme des Straßenraums, Nachfrageerhebungen, Entwurfs- und Betriebsplanung etc.

Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch Amt für Straßenbau und Verkehr, Bremen

Frist
in 29 Tagen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Dienstleistung
Ort der Leistung
Bremen · Bremen (Stadt) · Bremen
Veröffentlicht
Für KMU geeignet
ja, laut Bekanntmachung
CPV
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Die Straßenräume insbesondere in den innenstadtnahen Stadtteilen Bremens sind durch parkende Fahrzeuge hoch belastet. Vielfach wird nicht regelkonform geparkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. Juni 2024 und in der anschließenden Urteilsbegründung vom 26. September 2024 (Urteil des 3. Senats vom 6. Juni 2024 - BVerwG 3 C 5.23) ein ganzheitliches, konzeptionelles Vorgehen zum stufenweisen Ordnen des Parkens unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich bestätigt. Die Stadt Bremen hat auf der Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils ein "Konzept zum Umgang mit Gehwegparken" entwickelt. Das Parken soll in den Straßenräumen Bremens gemäß den in der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts formulierten Kriterien in ihren Nutzungsanforderungen sowie ihm Rahmen der bestehenden städtebaulichen Bedarfe neu geregelt werden. Dabei wird das Parken nicht nur in den im Prozess streitgegenständlich gewesenen Straßen neu geregelt, sondern auch in allen anderen Straßen, in denen verbotswidrig auf Gehwegen geparkt wird.

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