Neuordnung des Parkens in Bremen: Projektsteuerung gemäß AHO
Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, BremenFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 90 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Bremen · Bremen (Stadt) · Bremen
- Veröffentlicht
- Für KMU geeignet
- ja, laut Bekanntmachung
- CPV
- 71541000 Projektmanagement im Bauwesen71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Die Straßenräume insbesondere in den innenstadtnahen Stadtteilen Bremens sind durch parkende Fahrzeuge hoch belastet. Vielfach wird nicht regelkonform geparkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. Juni 2024 und in der anschließenden Urteilsbegründung vom 26. September 2024 (Urteil des 3. Senats vom 6. Juni 2024 - BVerwG 3 C 5.23) ein ganzheitliches, konzeptionelles Vorgehen zum stufenweisen Ordnen des Parkens unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich bestätigt. Die Stadt Bremen hat auf der Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils ein "Konzept zum Umgang mit Gehwegparken" entwickelt. Das Parken soll in den Straßenräumen Bremens gemäß den in der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts formulierten Kriterien in ihren Nutzungsanforderungen sowie ihm Rahmen der bestehenden städtebaulichen Bedarfe neu geregelt werden. Dabei wird das Parken nicht nur in den im Prozess streitgegenständlich gewesenen Straßen neu geregelt, sondern auch in allen anderen Straßen, in denen verbotswidrig auf Gehwegen geparkt wird.