Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe v. Dienstleistungen Schädlingsbekämpfung u. -smonitoring BPOL AFZ II, 51147 Köln u. BPOL Dir., 53757 Sankt Augustin, VOEK 265-23
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 980 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- CPV
- 90922000 Schädlingsbekämpfung90921000 Desinfektion und Schädlingsbekämpfung · 90923000 Rattenbekämpfung · 90924000 Ausräucherung
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmonitoring a) Grundleistung Schädlingsbekämpfung Der Auftragnehmer (AN) erbringt die Durchführung der Schädlingsbekämpfung in Anlehnung an die DIN EN 16636 zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend dem Bedarf in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation. Der AN verpflichtet sich, nur solche Bekämpfungsmittel zu verwenden, die den aktuellsten Technischen Regeln für Gefahrstoffe entsprechen und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die AG ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen an Ort und Stelle zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, von sich aus alle Maßnahmen vorzuschlagen, die einen Schädlingsneubefall verhindern können. Er berät die AG umfassend. Es sind vor Beginn der Bekämpfung Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten der AG bzw. des Nutzers mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit abzustimmen. Für alle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gilt, beim Einsatz von elektronischen Fallen nur ohne Funkanbindung. b) Grundleistung Schädlingsmonitoring Die aufgeführten Grundleistungen sind laufend nach einem festen Turnus auszuführen. Der AN führt vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung von Schädlingsbefall (Monitoring) sowie die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen durch. Das Schädlingsmonitoring umfasst die Überprüfung des vorhandenen Systems inkl. der Fallen. Vor jeder Maßnahme ist durch den AN zu prüfen und zu dokumentieren, ob eine Bekämpfung der Tiere erlaubt ist. Eventuell erforderliche behördliche Freigaben (z. B. für Beseitigung bzw. Verlegung von Hornissennestern) sind vorab durch den AN einzuholen. Die Dokumentation ist so anzulegen, dass die zu bekämpfenden Organismen, die Mittelverwendung hinsichtlich Art, Menge, Konzentration und Dosierung, das Ausbringungsverfahren, ggf. Dekontamination und Vorsichtsmaßnahmen, sowie Ort und Zeit der Anwendung festgehalten werden. Nach jeder Bekämpfung sind der AG schriftlich alle präventiven oder flankierenden Maßnahmen (sowohl bauliche als auch organisatorische) vorzuschlagen, die erforderlich sind, um einen erneuten Befall zu verhindern.