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Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von IGM Hausmeister Dienstleistungen in der Hockstraße 10 in 63743 Aschaffenburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, VOEK 366-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 665 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
CPV
98341140 Hausmeisterdienste

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Der Auftragnehmer (AN) erbringt seine Hausmeisterdienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend des Bedarfes in den Liegenschaften in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation. Der AN gewährleistet der Auftraggeberin (AG) die permanente, ordnungsgemäße Leistungserbringung und Vertragserfüllung. Der AN stellt die Einhaltung der allgemeinen Hausordnung und aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen im Bereich des Gebäudemanagements sicher, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Objektleitung: Der AN setzt eine qualifizierte Objektleitung ein, die für die Leitung und Koordinierung aller beauftragten Leistungen, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualitäten verantwortlich ist. Die Objektleitung steht der AG als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Objektleitung muss für die AG montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) gemäß Leistungsverzeichnis (der Anlage B 02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) die telefonische Erreichbarkeit sicherstellen. Am Ende jeden Monats erfolgt ein Monatsgespräch (telefonisch) zwecks Auswertung und Abstimmung zu Sachständen. Hausmeister: Der AG überträgt dem AN Hausmeisterleistungen für die unter Anlage C-03 (Leistungsspezifische Anlage) beschriebene Liegenschaft, einschließlich der darauf befindlichen Gebäude, der Außenanlagen und der Freiflächen. Die Arbeiten sind in dem Zeitfenster gemäß Leistungsverzeichnis (der Anlage B 02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) auszuführen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass eine Störung des regulären Dienstbetriebs der AG vermieden wird. Der AN teilt unter Beachtung des Vorgenannten die Arbeitszeit nach seinem Ermessen bzw. nach Vorgabe der Objektleitung ein. Der AN muss jedoch sicherstellen, dass die Ausführungsfristen der Grundleistungen (Turnusse) und die Erledigung der Bedarfsleistungen eingehalten werden.