Tender Republic Ausschreibungen

Ökosystem-Monitoring (ÖSM) in Rheinland-Pfalz 2026 bis 2029

Landesamt für Umwelt, MainzFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 265 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Offenes Verfahren, Dienstleistung
Ort der Leistung
Mainz (Stadt) · Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht
Laufzeit
13.02.2025 bis 30.06.2030
Für KMU geeignet
keine Angabe des Auftraggebers
CPV
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Im HNV-Farmland-Monitoring wurde nur die Agrarlandschaftsfläche betrachtet. Mit dem Ökosystem-Monitoring (ÖSM) wird dieses auf ein Monitoring der Gesamtlandschaft erweitert. Auf der Flächenkulisse der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen werden durch regelmäßige Biotopkartierungen mit einer bundesweit standardisierten Methodik die Häufigkeit sowie der Zustand und Veränderungen von Ökosystemen der Gesamtlandschaft erfasst. Im Gegensatz zum HNV-Farmland-Monitoring werden im ÖSM innerhalb der Stichprobenfläche (SPF) alle Nutzungs- und Biotoptypen erfasst und bewertet, d.h. es werden bisher nicht erfasste Ökosystemtypen eingeschlossen (z.B. Gewässer, Wälder, Verkehrsflächen und Siedlungs-gebiete, aber auch kleinräumige Biotoptypen wie Löss- oder Lehmwände, Höhlen oder Quellen, welche von großer Bedeutung für spezifische Tier- und Pflanzenarten sind). Die Erfassung der Agrarlandschaft nach der Methodik des HNV-Farmland-Monitorings wird in das ÖSM integriert und eine Gesamterfassung durchgeführt (siehe Anlage LB 1). Im Folgenden wird als ÖSM die Gesamtkartierung inklusive HNV-Farmland-Monitoring bezeichnet. Die Erhebungsfrequenz beträgt vier Jahre. Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, für die Koordination des Monitorings und für die Hochrechnung der Indikatorwerte ist als fachliche Koordinierungsstelle das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verantwortlich, ggf. in Zusammenarbeit mit durch das BfN beauftragten Auftragnehmenden.

30 Lose

  1. Los 1
    Los 1

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  2. Los 2
    Los 2

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  3. Los 3
    Los 3

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  4. Los 4
    Los 4

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  5. Los 5
    Los 5

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  6. Los 6
    Los 6

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  7. Los 7
    Los 7

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  8. Los 8
    Los 8

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  9. Los 9
    Los 9

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  10. Los 10
    Los 10

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  11. Los 11
    Los 11

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  12. Los 12
    Los 12

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  13. Los 13
    Los 13

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  14. Los 14
    Los 14

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  15. Los 15
    Los 15

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  16. Los 16
    Los 16

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  17. Los 17
    Los 17

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  18. Los 18
    Los 18

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  19. Los 19
    Los 19

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  20. Los 20
    Los 20

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  21. Los 21
    Los 21

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  22. Los 22
    Los 22

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  23. Los 23
    Los 23

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  24. Los 24
    Los 24

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  25. Los 25
    Los 25

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  26. Los 26
    Los 26

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  27. Los 27
    Los 27

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  28. Los 28
    Los 28

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  29. Los 29
    Los 29

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …

  30. Los 30
    Los 30

    Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …