Ökosystem-Monitoring (ÖSM) in Rheinland-Pfalz 2026 bis 2029
Landesamt für Umwelt, MainzFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 265 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Mainz (Stadt) · Rheinland-Pfalz
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 13.02.2025 bis 30.06.2030
- Für KMU geeignet
- keine Angabe des Auftraggebers
- CPV
- 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Im HNV-Farmland-Monitoring wurde nur die Agrarlandschaftsfläche betrachtet. Mit dem Ökosystem-Monitoring (ÖSM) wird dieses auf ein Monitoring der Gesamtlandschaft erweitert. Auf der Flächenkulisse der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen werden durch regelmäßige Biotopkartierungen mit einer bundesweit standardisierten Methodik die Häufigkeit sowie der Zustand und Veränderungen von Ökosystemen der Gesamtlandschaft erfasst. Im Gegensatz zum HNV-Farmland-Monitoring werden im ÖSM innerhalb der Stichprobenfläche (SPF) alle Nutzungs- und Biotoptypen erfasst und bewertet, d.h. es werden bisher nicht erfasste Ökosystemtypen eingeschlossen (z.B. Gewässer, Wälder, Verkehrsflächen und Siedlungs-gebiete, aber auch kleinräumige Biotoptypen wie Löss- oder Lehmwände, Höhlen oder Quellen, welche von großer Bedeutung für spezifische Tier- und Pflanzenarten sind). Die Erfassung der Agrarlandschaft nach der Methodik des HNV-Farmland-Monitorings wird in das ÖSM integriert und eine Gesamterfassung durchgeführt (siehe Anlage LB 1). Im Folgenden wird als ÖSM die Gesamtkartierung inklusive HNV-Farmland-Monitoring bezeichnet. Die Erhebungsfrequenz beträgt vier Jahre. Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, für die Koordination des Monitorings und für die Hochrechnung der Indikatorwerte ist als fachliche Koordinierungsstelle das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verantwortlich, ggf. in Zusammenarbeit mit durch das BfN beauftragten Auftragnehmenden.
30 Lose
- Los 1Los 1
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 2Los 2
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 3Los 3
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 4Los 4
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 5Los 5
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 6Los 6
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 7Los 7
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 8Los 8
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 9Los 9
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 10Los 10
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 11Los 11
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 12Los 12
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 13Los 13
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 14Los 14
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 15Los 15
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 16Los 16
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 17Los 17
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 18Los 18
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 19Los 19
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 20Los 20
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 21Los 21
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 22Los 22
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 23Los 23
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 24Los 24
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 25Los 25
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 26Los 26
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 27Los 27
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 28Los 28
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 29Los 29
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert - Los 30Los 30
Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. …
ohne Wert