Tender Republic Ausschreibungen

Örtliche Vermessung und Ingenieurleistungen gem. § 39 HOAI für eine Freianlage (Schulhof)

Stadt Schwelm, SchwelmFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1195 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
Stadt Schwelm Der Bürgermeister Hauptstraße 14 58332 Schwelm
Veröffentlicht
CPV
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Örtliche Vermessung und Ingenieurleistungen gem. § 39 HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 9 (ausgenommen LP 4), für die Grundschule St. Marien, Jahnstraße 22; Schulhof (Freianlage) I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (3.000.000 ? für Sach- und Personenschäden) 2. fachliche Eignung(Referenz): Zwei Referenzen für die örtliche Vermessung und Ingenieurleistungen nach § 39 HOAI für vergleichbare Freianlagen (Umfang und Größe) aus den letzten drei Jahren II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : 01.08.2023 - 31.07.2024 VI. Vertragsgrundlage Vertragsgrundlage wird der beiliegende Werkvertrag "Werkvertrag Fachplanung". Örtliche Vermessung und Ingenieurleistungen gem. § 39 HOAI für eine Freianlage (Schulhof)

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