Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach
Landkreis Regensburg, Regensburg
- Frist (abgelaufen)
- keine Frist angegeben
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Wettbewerbliches Verfahren (VO 1370/2007), Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Regensburg (Landkreis) · Bayern
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 01.05.2027 bis 30.04.2037
- Branche
- Logistik
- CPV
- 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Beschreibung
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund bestehender Delegationsvereinbarungen mit dem Landkreis Kelheim und der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 16 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 459.381 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf Nr. 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).
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