Planungsleistung Interimsbau Gymnasium Wustermark
Landkreis Havelland - Der Landrat -, Rathenowvergeben
- Frist (abgelaufen)
- vor 154 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Wustermark · Havelland · Brandenburg
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 01.07.2026 bis 30.06.2028
- CPV
- 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros · 71210000 Beratungsdienste von Architekten · 71220000 Architekturentwurf · 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden · 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen · 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse · 71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung · 71243000 Planentwürfe (Systeme und Integration)
Beschreibung
Nach der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Havelland für die Schuljahre 2025/26 bis 2030/31 werden die Schülerzahlen im weiterführenden allgemeinbildenden Bereich insgesamt weiter ansteigen. Der Landkreis Havelland ist als Schulträger verpflichtet, ausreichende und bedarfsgerechte Schulkapazitäten vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund wurde die Planung für den Neubau eines zunächst vierzügigen Gymnasiums einschließlich einer Dreifeldsporthalle am Standort der Gemeinde Wustermark initiiert. Der Neubau soll mit einer Erweiterungsoption auf sechs Züge realisiert werden. Die Fertigstellung ist zum Schuljahr 2030/31 vorgesehen. Da der Bedarf an Schulplätzen bereits ab dem Schuljahr 2027/28 besteht, ist ab diesem Zeitpunkt eine Interimslösung zu schaffen. In Abstimmung mit der Gemeinde Wustermark kann die Beschulung im ersten Schuljahr 2027/28 vollumfänglich in den Räumlichkeiten der am Standort befindlichen Grundschule erfolgen. Ab dem Schuljahr 2028/29 müssen die Klassen- und Verwaltungsräume in einem Interimsgebäude untergebracht werden. Hierfür stellt die Gemeinde Wustermark dem Landkreis Havelland ein Grundstück in der Nähe des zukünftigen Schulstandortes zur Verfügung. Weitere funktionale Bereiche - insbesondere einzelne Räume, die Sporthalle, die Außensportflächen sowie die Aula/Mensa - können weiterhin in der Grundschule genutzt werden, sodass der Umfang des erforderlichen Interimsgebäudes auf das notwendige Maß reduziert werden kann. Der Interimsbau soll Kapazitäten für insgesamt zwölf Klassen abbilden. In den drei Jahrgängen werden jeweils vier Klassen unterrichtet. Dementsprechend wird mit 360 Schülerinnen und Schülern zzgl. Lehrpersonal geplant. Der konkrete Bedarf wird im weiteren Verlauf der Ausschreibungsunterlagen näher erläutert. Mit Inbetriebnahme des neuen Gymnasiums wird der Interimsbau nicht mehr benötigt und soll zurückgebaut werden, da die notwendigen schulischen Räumlichkeiten dann vollständig im Neubau zur Verfügung stehen.
Zuschlag
Den Zuschlag erhielt Leitplan GmbH aus Berlin am 29.06.2026. 11 Angebote gingen ein.
- Los 1Leitplan GmbH, Berlin29.06.2026