Produktion, Personalisierung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/ PUK-Briefen
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund, Berlin
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Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen.
Ein Los
- LosPersonalisierung eGK und PIN
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der …
ohne Wert