Projekt Stadtsicherung Bitterfeld: Sohlharmonisierung des Strengbachs in Bitterfeld - Abschnitt zwischen km 6+023 und 5+178 - Planungsleistungen in den Leistungsphasen 4 bis 8 (HOAI)
MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH, Bitterfeld-Wolfen
- Frist (abgelaufen)
- keine Frist angegeben
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Verhandlungsvergabe
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- Branche
- Wartung und Instandhaltung
- CPV
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Beschreibung
Im Rahmen des bisher vorliegenden Gewässerbewirtschaftungskonzeptes wurde für das Vorflutsystem Strengbach abgeleitet, dass zusätzliche Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen (Sohlharmonisierung) am Strengbach einen positiven Beitrag zur Optimierung der Sicherungsmaßnahmen des Projektes Stadtsicherung Bitterfeld liefern können. Dies ist zwingend erforderlich, da der Strengbach in seinem gegenwärtigen Zustand seinen Funktionen als Vorfluter nicht mehr ausreichend gerecht wird. Denn im Rahmen der Betrachtungen zum Gewässerbewirtschaftungskonzept wurde weiterhin gezeigt, dass die Gewässerspiegellinie im Bereich zwischen km 6+023 und km 5+178 durch einige Sohlhochlagen und Sedimentanlandungen bestimmt ist, was zum Rückstau des Gewässers führt und die Infiltration von Oberflächenwasser ins Grundwasser begünstigt. Für das Projekt Stadtsicherung Bitterfeld relevant sind insbesondere im Sicherungsbereich 3 starke Wechselwirkungen zwischen den Wasserständen im Strengbach und dem Grundwasserstand in Gewässernähe. Erhöhte Wasserstände im Strengbach führen zu einer Erhöhung des Grundwasserspiegels und wirken sich so negativ auf die Einhaltung der Schutzziele an den Gebäuden im Einflussbereich des Strengbachs aus. _ Daher wurde im Zuge einer Grundlagenermittlung und Vorplanung (Lph. 1 und 2) für eine einmalig zusätzliche Gewässerunterhaltung im Gewässerabschnitt zwischen km 6+023 und km 5+178 die Beseitigung dieser Hochlagen (Sedimentablagerungen, Sohlschwellen) und die damit verbundene Absenkung der Wasserspiegellage sowie die Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit auf ihre Machbarkeit geprüft. Mit Hilfe eines einfachen hydraulischen Fließgewässer-Modells wurden die angestrebte Sohlhöhenlage und die angepasste Wasserspiegellage für verschiedene Ausbauvarianten modelliert, welche zur Wiederherstellung der natürlichen Funktion des Strengbachs als zuverlässiger Ableiter von Oberflächenwasser und oberflächennahem Grundwasser im Gewässerabschnitt zwischen km 6+023 und km 5+178 führen sollen. Im Ergebnis der Modellierungen erwiesen sich sowohl die Variante zum Ausbau des Gewässers zur Sohlrinne als auch die Herrichtung des Gewässerprofils inkl. einer Entschlammung als geeignete Ausbauvarianten, um die Gewässerspiegellinie um etwa 40 cm gegenüber dem derzeitigen Zustand abzusenken. Da der Ausbau des Strengbachs zur Sohlrinne den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Erhaltung des natürlichen Zustands der Gewässer widerspricht und generell planfeststellungspflichtig ist, wurde diese Ausbauvariante in Abstimmung mit der Projektgruppe verworfen. Demnach wurde die Variante des Herrichtens der Gewässersohle/ Entschlammung als geeignete und wirtschaftliche Variante abgestimmt. _ Entsprechend der in Lph. 3 abgeleiteten Vorzugsvariante ist die Gewässersohle des Strengbachs im Bereich km 6+023 und km 5+178 zu entschlammen und herzurichten. Dabei sind die Kaskaden im Unterlauf des Strengbachs (teilweise) zu beseitigen bzw. neu anzuordnen und es ist ein zugänglicher Sedimentfang einschließlich einer Gewässerzufahrt für Entnahme/ Abtransport des angelagerten Sediments vor der Mündung in die Leine herzustellen. Im Rahmen dieser Entschlammungsmaßnahme ist weiterhin eine dauerhafte Zugangsmöglichkeit zum Strengbach für den Unterhaltungsverband im Bereich der Leitungsbrücke am Heizhaus herzustellen. Dafür sind Rückbaumaßnahmen (Rückbau von einer außer Betrieb befindlichen Leitung/ Betonplatten/ einer Leitungsanschlussstelle, Abriss kleines Gebäude) sowie das Roden von Bäumen/ Sträuchern und eine umfangreiche Entkrautung erforderlich. Weiterhin ist im Bereich der Loberspeisung eine Sohlberäumung und eine Erneuerung der Böschung durchzuführen. Die Planungen in diesem Bereich sind mit den Planungen der LMBV zur Erneuerung der Loberspeisung (kleine Pumpstation zur Wasserentnahme aus dem Strengbach) abzustimmen. _ Im städtebaulichen Konzept "Gartenstadt Süd" der Stadt Bitterfeld-Wolfen ist geplant, ein Kanalsystem zu errichten, welches nicht nur das Niederschlagswasser der Siedlungsanlage aufnimmt und zurückhält, sondern es soll auch eine Verbindung zwischen der Goitzsche und dem Strengbach geschaffen werden (im Bereich Berufsschule; kurz stromoberhalb der Loberspeisung). Die nach der Sohlharmonisierung entstehenden neuen Sohlhöhen des Strengbaches sind im Rahmen der Planungsarbeiten mit der Stadt abzustimmen. Die Höhenlagen von Strengbach und Goitzschesee sollten ein Fließverhalten in "Gartenstadt Süd" gewährleisten. Nach den bisherigen Planungen würde sich ein Gefälle vom Strengbach zur Goitzsche einstellen. _ Für die geplanten Maßnahmen der Sohlharmonisierung liegt bereits die Entwurfsplanung (Lph. 3) mit zugehörigen Bauwerksplänen und aktualisierter Kostenberechnung vor. Dabei stellen der Bereich um die Leitungsbrücke und der Mündungsbereich des Strengbachs in die Leine Schwerpunkte der Planung dar. _ Das vorliegende Vergabeverfahren beinhaltet den Abschluss eines Vertrages über Ingenieurleistungen nach HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen 2021), Teil 3 - Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungsphasen 4 bis 8 der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen gemäß § 43 bzw. Anlage 12 der HOAI). Auftraggeber (AG/ Vergabestelle) für die angefragten Leistungen ist die Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH (MDSE) als Projektträgerin des Projektes Stadtsicherung Bitterfeld.
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