Tender Republic Ausschreibungen

Projektsteuerung "Quartiersentwicklung Brinkhaus"

Stadt Warendorf, Der Bürgermeister, Bauverwaltungsamt, Zentrale Vergabestelle, Warendorf

Frist
in 14 Tagen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Dienstleistung
Ort der Leistung
Warendorf · Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
Für KMU geeignet
keine Angabe des Auftraggebers
CPV
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Die Stadt Warendorf beabsichtigt die Quartiersentwicklung der Industriebrache Brinkhaus in Warendorf. Das ehemalige Werksgelände der Firma Brinkhaus befindet sich im städtischen Eigentum und weist eine zusammenhängende Flächengröße von 4,2 ha auf. Es grenzt im Süden an den bisherigen Flusslauf der Ems, im Westen an die Straße Zwischen den Emsbrücken, im Norden an den parallel zum Emsseeufer verlaufenden Breuelweg und im Osten an das Privatgrundstück Breuelweg 6 auf dem sich ein Mehrfamilien- und ein Einfamilienhaus befinden. In 2026 wurde mit der Fortführung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 1.18 "Firmengelände Brinkhaus" begonnen, für das bereits 2009 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Im Laufe dieses Verfahrens wurden verschiedenste Gutachten (Verkehr, Schallimmissionen, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzprüfung) erstellt und die Planungen mit den verschiedenen Fachbehörden vorbesprochen (u.a. Untere Naturschutzbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, sowie der Oberen Wasserbehörde wegen der wasserrechtlichen Genehmigung für die geplanten baulichen Anlagen am Gewässer). Auch wurde das Thema Altlasten in 2023 und 2024 durch ein entsprechendes Altlastensanierungsgutachten bereits umfassend überprüft und die Ergebnisse mit der Unteren Bodenschutz abgestimmt. Details werden in der Phase 2 des Verfahrens bekannt gegeben. Die städtebauliche Entwicklung des Brinkhaus-Quartiers soll nach Abzug der Verkaufserlö-se u.a. durch Zuwendungen aus der Städtebauförderung kofinanziert werden. Hierfür wird derzeit ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet, welches im Oktober 2026 für den STEP 2027 eingereicht werden soll.