Tender Republic Ausschreibungen

Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel für

Stadt Schwelm, SchwelmFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 546 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
siehe Leistungsverzeichnis
Veröffentlicht
CPV
79993100 Betriebsmittelverwaltung

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Es existieren betriebsstättenbezogene Prüflisten mit der Aktualität des letzten Prüfzyklus (2023 bzw. 2024). Die Anzahl der zu prüfenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel beliefen sich im Jahr 2023 auf ca. 7.000 Stück und im Jahr 2024 auf ca. 9.000 Stück. Es wird eine Mindeststückzahl von je 4.500 Stück für das Jahr 2023 und 2024 angenommen (mindestens 4.500 Stück pro Jahr). Insgesamt ist für die zwei Jahre von einer Gesamtmindeststückprüfzahl von 10.000 Geräten auszugehen. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) fachliche Qualifikation: Die einzusetzenden Prüfer müssen gemäß TRBS 1203 über eine ausreichende Qualifikation für die sachgerechte Durchführung der Prüfung verfügen. Die Qualifikationsnachweise (Zeugnisse / Urkunden) der prüfenden Fachkräfte sind der Auftraggeberin vor erstmaligem Einsatz vorzulegen. b) zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren: für die Prüfung von mindestens 4.000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in einem Betrieb oder in einer Verwaltung. 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis zum 30.09.2026 VI. Zuschlagskriterien: Preis Betriebsmittelprüfung | nach DGUV & VDE E-Check