Tender Republic Ausschreibungen

Prüfung und Bestätigung der förderfähigen Kosten durch Wirtschaftsprüfer European Research Executive Agency REA (214-02.05-20.0135-23-II-E)

Deutscher Weinfonds AdöR (DWF), BodenheimFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1113 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung, Dienstleistung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
CPV
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Prüfung und Bestätigung der förderfähigen Kosten durch Wirtschaftsprüfer European Research Executive Agency REA Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Prüfung der im Rahmen der Finanzhilfe als beihilfefähig geltend gemachten Kosten auf ihre Förderfähigkeit mit dem Ziel der Zertifizierung gemäß VO 11444/2014 i.V.m. EU Model Grant Agreement mit der European Research Executive Agency AGRIP-MULTI-2022 v 1.0 REA B.4 Agri Food Promotion: Auditierung und die Beratung der Mitarbeiter in Bezug auf alle Fragen im Zusammenhang mit der korrekten Abrechnung, Prüfung und Zertifizierung des Projekts. Der Deutsche Weinfonds/das Deutsche Weininstitut führt vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025 mit einem Partner (Koordinator) ein Informations- und Absatzförderungsprogramm im Drittland gem. VO 1144/2014 durch. Für dieses Programm sind Auditierungen (Certificate on the financial statement (CFS)) notwendig. Grundlage für die Prüfung und Zertifizierung ist der EU Model Grant Agreement REA AGRIP-MULTI-2022 v 1.0. Demnach muss ein CFS erstellt werden, wenn der beantragte EU-Zuschuss den Schwellenwert von 325.000,00 Euro erreicht (oder übersteigt). Da das aktuelle Budget diesen Zuschussschwellenwert bei der jährlichen Abrechnung übersteigt, wird ein CFS durch einen Wirtschaftsprüfer benötigt. Der Zweck der Prüfung und Zertifizierung besteht darin, der European Research Executive Agency (REA) eine "angemessene Sicherheit" zu geben, dass die im Rahmen der Finanzhilfe als beihilfefähig geltend gemachten Kosten (und gegebenenfalls die im Laufe der Maßnahme erzielten Einnahmen) gemäß den einschlägigen, rechtlichen und finanziellen Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung tatsächlich förderfähig sind.