Quantifizierung des Dienstwagenprivilegs
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle, Dessau-RoßlauFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 539 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
Beschreibung
Die private Nutzung von gewerblich zugelassenen Pkw durch Angestellte oder Selbständige (im Folgenden Dienstwagen genannt, gewöhnlich auch Firmen- oder Geschäftswagen) stellt einen Sachbezug als Teil des Einkommens dar - den geldwerten Vorteil. Dafür fallen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Wenn der geldwerte Vorteil durch die private Nutzung des Dienstwagens nicht voll besteuert wird, bestehen Steuervorteile - das Dienstwagenprivileg. Solche Steuervorteile erzeugen laut Auffassung des Umwelt-bundesamt (UBA) umweltschädliche Anreize und werden deshalb als umweltschädliche Subvention eingestuft (Burger/Bretschneider 2021). Die Berechnung des Subventionsvolumens ist herausfordernd. Ein Referenzwert muss ermittelt werden, bei dem der geldwerte Vorteil durch die private Nutzung des Dienstwagens voll besteuert wird - d. h. kein ökonomischer Vorteil mehr durch die Bereitstellung eines Dienstwagens im Vergleich zu einem privaten Pkw besteht. Das UBA geht von einem Subventionsvolumen in Höhe von mindestens 3,1 Mrd. Euro pro Jahr aus (Burger/Bretschneider 2021). Die Datenbasis der zugrundeliegenden Studie ist allerdings veraltet. Aktuellere Studien schätzen das Volumen höher ein und reichen bis zu jährlichen 13,7 Mrd. Euro (Dalder et al. 2024). Deren Methoden unterscheiden sich mitunter stark von der, die der bisherigen UBA-Einschätzung zugrunde liegt. Da es keine offiziellen Statistiken zur privaten Dienstwagennutzung gibt und die verfügbaren Daten lückenhaft sind, werden die Quantifizierungen von verschiedenen Annahmen beeinflusst. Das Projekt soll die fachliche Voraussetzung für eine aktualisierte Einschätzung des UBA zur Höhe des Subventionsvolumens durch das Dienstwagenprivileg schaffen. Das Projekt zielt auf Folgendes ab: - Das Konzept der Steuerneutralität soll transparent und kritisch dargelegt werden. - Mithilfe möglichst aktueller Daten soll das Subventionsvolumen modellbasiert quantifiziert werden. - Die Ergebnisse der Schätzungen des Subventionsvolumens sollen nach Antriebsart differenziert werden. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.