Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen und Schulungen im Bereich Leichte Sprache und barrierefreie Kommunikation
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 755 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- Baden-Württemberg · Baden-Württemberg
- Veröffentlicht
- Branche
- Wartung und Instandhaltung
- CPV
- 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste51000000 Installation (außer Software) · 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels · 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen · 70000000 Immobiliendienste · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung · 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Das LZ-BARR vergibt einen Auftrag an Dritte für Beratungsleistungen und Schulungen im Bereich Leichte Sprache und barrierefreie Kommunikation. Gemäß § 10a Absatz 3 Nr. 1 L-BGG sowie Ziff. 1.3.1 VwV LZ-BARR richtet sich das Beratungsangebot des LZ-BARR an öffentliche Stellen im Sinne von § 2 L-BGG, freie gemeinnützige Träger mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg und Unternehmen, die Einrichtungen und Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse anbieten und der Öffentlichkeit in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen oder für sie bereitgestellt werden. Die Beratungsleistungen richten sich an öffentliche Stellen im Sinne von § 2 L-BGG, freie gemeinnützige Träger mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg und Unternehmen, die Einrichtungen und Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse anbieten und der Öffentlichkeit in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen oder für sie bereitgestellt werden. Die Aufgaben des LZ-BARR erstrecken sich u.a. auf folgende Gebiete: ? Beratung in den Bereichen o Bauen, o Verkehr und Öffentlicher Personennahverkehr, o Informationstechnik, o Information und Kommunikation (insbesondere Leichte und einfache Sprache, Deutsche Gebärdensprache, taktile Gebärdensprache und Lormen, Untertitelung, Audiodeskription, Technik, Medienalternativen), o Nutzung assistiver Technologien, o Erstellung von Aktionsplänen und Zielvereinbarungen, ? Öffentlichkeitsarbeit; ? Entwicklung und Umsetzung von allgemeinen Informations-, Sensibilisierungs- und Schulungsangeboten zum Thema Barrierefreiheit. Aufgrund der Struktur des LZ-BARR und der vielfältigen Beratungsaufgaben können Beratungsleistungen extern vergeben werden. Beratung, Leichte Sprache, Barrierefreiheit,
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