Tender Republic Ausschreibungen

Rahmenvereinbarung Instandsetzungsarbeiten Massivbau am MDK und Donau 12/2025-11/2027

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK, RegensburgFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 307 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung, Bauleistung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
Branche
Bau
CPV
45000000 Bauarbeiten43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen · 44000000 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Die Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für konstruktive Instandsetzungen an Betonbauwerken. Sie umfasst Instandsetzungen durch Betonersatz im Handauftrag nach ZTV-W 219 Abschnitt 6, Füllen von Rissen und Hohlräumen nach ZTV-W 219 Abschnitt 8, das Abdichten von schadhaften Dehnfugen mittels Rollstrang und dehnfähiger Fugenfüllung und das Ausbessern von OSV. Für den Zeitraum ab Beauftragung (ca.12/2025-11/2027). Die Ausschreibung ist in folgende Lose aufgeteilt. Los 1: ABz Passau - Betoninstandsetzung ca.: 250 m² - Rissverpressung ca. 160 lfdm - Dehnfugen ca. 120 lfdm Los 3: ABz Straubing - Betoninstandsetzung ca.: 60 m² - Rissverpressung ca. 90 lfdm - Dehnfugen ca. 36 lfdm Los 4: ABz Regensburg - Betoninstandsetzung ca.: 190 m² - Rissverpressung ca. 1250 lfdm - Dehnfugen ca. 1300 lfdm Los 6: ABz Hilpoltstein - Betoninstandsetzung ca.: 250 m² - Rissverpressung ca. 45 lfdm - Dehnfugen ca. 60 lfdm - Oberflächenbeschichtung ca. 85 m² Los 7: ABz Nürnberg - Betoninstandsetzung ca.: 106 m² - Rissverpressung ca. 220 lfdm - Dehnfugen ca. 440 lfdm Los 8: ABz Neuses - Betoninstandsetzung ca.: 315 m² - Rissverpressung ca. 160 lfdm - Dehnfugen ca. 100 lfdm Der Zuschlag wird pro Bieter auf max. 2 Lose erteilt. Grundlage dafür ist der Preis (pro Los) unter einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung dergestalt, dass die Zuschläge so auf die einzelnen Lose erteilt und verteilt werden, dass insgesamt die niedrigste Gesamtauftragssumme über alle Lose und damit die wirtschaftlichste Vergabe für die Gesamtmaßnahme erzielt wird. Die Zuordnungsregeln der Loszuteilung orientieren sich folglich an dem Gesichtspunkt der maximalen Gesamtwirtschaftlichkeit der Vergabe für den Auftraggeber über alle Lose. Dies ist, soweit erforderlich, bei der Angebotskalkulation zu beachten. Ein Anspruch auf die Zuteilung bestimmter oder örtlich zusammenhängender Lose besteht, mit Ausnahme des Obengenannten, nicht. Die Zuschlagslimitierung begründet sich durch § 97 Abs. 4 S. 1 und 2 GWB, nach dem mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen sind und Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben sind.

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