Tender Republic Ausschreibungen

Rahmenvereinbarung Med. Begleitung Rückkehrmanagement

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kielvergeben

Frist (abgelaufen)
vor 648 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Offenes Verfahren, Dienstleistung
Ort der Leistung
Boostedt · Segeberg · Schleswig-Holstein
Veröffentlicht
Laufzeit
01.05.2025 bis 30.04.2026
CPV
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens

Beschreibung

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein (LaZuF) ist als Landesoberbehörde integrativer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist u. a. für die organisatorische Vorbereitung der Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen zuständig und unterstützt die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie die sachbearbeitenden Stellen des Landesamtes selbst bei der Erfüllung dieser Aufgaben, insbesondere bei der Organisation und Durchführung der konkreten Aufenthaltsbeendigungen (Ausreisen). Bei den Ausreisen ist es manchmal von Nöten, dass die ausreisepflichtigen Personen von medizinischem Personal begleitet werden. Medizinische Begleitung bei Abschiebungen und Überstellungen. Bei ca. 200 bis 300 Abschiebungen und Überstellungen pro Kalenderjahr ist aufgrund des Gesundheitszustandes der betroffenen Personen eine ärztliche Begleitung von der Abholung aus der Unterkunft, auch in Fällen der Amts- und Vollzugshilfe aus den Kreisen und kreisfreien Städten zum Grenzübergang / Flughafen bzw. bis ins Zielland erforderlich. Für alle Abschiebungs- und Überstellungsmaßnahmen von ausreisepflichtigen Personen, die in den Landesunterkünften wohnverpflichtet sind und die mittels Flugzeug oder anderen Verkehrsmitteln (neben Luftweg auf Land- oder Seeweg) durchgeführt werden sollen, ist anlassbezogen auf Anforderung des LaZuF eine Reisefähigkeit nach § 60a Abs. 2c) AufenthG festzustellen. Die eingesetzten Ärzte sollen über die Befähigung zum Einsatz als Notärztin / Notarzt verfügen. In Absprache mit dem Rückkehrmanagement kann im Einzelfall auch medizinisches Assistenzpersonal eingesetzt werden. Hier ist als Mindestanforderung die Ausbildung zum Rettungssanitäter mit Einsatzerfahrungen (s. auch §2 Abs.7 SHRDG) nachzuweisen. Der konkrete Einsatz während der Maßnahme erfolgt nicht ausschließlich für die von der Ausreise betroffenen Personen; Arzt/Ärztin und / oder medizinisches Assistenzpersonal sind im Rahmen der Notfallmedizin für alle von der Maßnahme betroffenen Personen verfügbar. Weitere Punkte der Leistung sind: • Durchführung einer umfassenden medizinischen Betreuung bei Sammelrückführungen. • Mitgabe von Medikamenten.

Zuschlag

Den Zuschlag erhielt Tresec GmbH aus München am 18.03.2025.

  1. Gesamt
    Tresec GmbH, München
    18.03.2025

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