Tender Republic Ausschreibungen

Rahmenvereinbarung über die Abrechnung von Beihilfeleistungen und Abwicklung des AMNOG-Verfahrens

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts, StuttgartFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 728 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
5.500.000 €
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
Laufzeit
01.04.2025 bis 31.03.2029
Für KMU geeignet
keine Angabe des Auftraggebers
CPV
75310000 Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen

Beschreibung

Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) soll mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Abrechnung der Beihilfeleistungen sowie die Abwicklung des AMNOG-Verfahrens abgeschlossen werden. Der zukünftige Dienstleister hat eine Migration der vom bisherigen Dienstleister zur Verfügung stellenden Datensätze inklusive Historie vor Leistungsbeginn sicherzustellen. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Bearbeitung der Beihilfeanträge und Erstellung der Bescheide nach den Bestimmungen des jeweiligen Beihilferechts laut Tabelle 6 (Kap. 5.2.1) - Rechtsgrundlage der Beihilfeabrechnung: • Entgegennahme sowie Prüfung der Anträge und Belege auf Beihilfen im Krankheits- und Geburtsfall sowie Dokumentation des Eingangs und Ermittlung der Beihilfeleistung inklusive Bescheiderteilung und Versand sowie Auszahlung inklusive Rechnungsstellung. • Fortlaufende Dokumentation der Antragsbearbeitung und der Abrechnung. • Speicherung der Stammdaten des Auftraggebers für die Laufzeit des Vertrages bis zur darauffolgenden turnusmäßigen jährlichen Datenlöschung des Auftragnehmers. • Die Archivierung der Abrechnungsdaten des Beihilfevorgangs und des eingereichten Beihilfeantrags mit Leistungsabrechnung über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum. • Führen der Korrespondenz inklusive Auskunftserteilung an Beihilfeberechtigte. • Erstbearbeitung von Widersprüchen. • Kontinuierliche Qualitätssicherung durch Stichprobenprüfung der Beihilfeabrechnung durch die Beihilferevision des Auftragnehmers. • Bereitstellung statistischer Auswertungen (z.B. Höhe der Beihilfeleistungen, Anzahl der Beihilfeanträge, usw.). Aus dieser Rahmenvereinbarung werden folgende Anstalten bezugsberechtigt sein: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ARTE Deutschland TV GmbH, Bayerischer Rundfunk (BR), Deutsche Welle (DW), Deutschlandradio, Hessischer Rundfunk (HR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung mindestens 50% beträgt. Zudem können die GSEA (Gemeinschaftseinrichtungen der ARD) z.B. ARD.de aus dem Rahmenvertrag beziehen.