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Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)

Stadt Oldenburg (Oldb), OldenburgFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 42 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
700.000 €
Verfahren
Offenes Verfahren, Dienstleistung
Ort der Leistung
Oldenburg (Oldb) · Oldenburg (Oldenburg) (Stadt) · Niedersachsen
Veröffentlicht
Laufzeit
01.11.2026 bis 31.10.2028
Für KMU geeignet
keine Angabe des Auftraggebers
CPV
98371000 Bestattungsdienste

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem BestattG soll für die Dauer von zwei Jahren vergeben werden. Die Stadt Oldenburg (Oldb) hat in ihrem Zuständigkeitsbereich als für den Sterbe- und Auffindungsort zuständige Gemeinde gem. § 8 Abs. 4 Nds. Bestattungsgesetz (BestattG) die Bestattung zu veranlassen, wenn niemand für die Bestattung sorgt. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 BestattG entscheidet die Stadt Oldenburg (Oldb) dabei über Art und Ort der Bestattung.