Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)
Stadt Oldenburg (Oldb), OldenburgFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 42 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- 700.000 €
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Oldenburg (Oldb) · Oldenburg (Oldenburg) (Stadt) · Niedersachsen
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 01.11.2026 bis 31.10.2028
- Für KMU geeignet
- keine Angabe des Auftraggebers
- CPV
- 98371000 Bestattungsdienste
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem BestattG soll für die Dauer von zwei Jahren vergeben werden. Die Stadt Oldenburg (Oldb) hat in ihrem Zuständigkeitsbereich als für den Sterbe- und Auffindungsort zuständige Gemeinde gem. § 8 Abs. 4 Nds. Bestattungsgesetz (BestattG) die Bestattung zu veranlassen, wenn niemand für die Bestattung sorgt. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 BestattG entscheidet die Stadt Oldenburg (Oldb) dabei über Art und Ort der Bestattung.