Rahmenvereinbarung über Erst- und Wiederholungsunterweisungen für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), für alle BSH-Schiffe, über einen Zeitraum von 48 Monaten
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, HamburgFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1026 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Für einen Zeitraum von 48 Monaten wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner, über die Durchführung von Unterweisungen zur Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz und für die Benutzung der Rettungsausrüstung nach DGUV - Regel 112-198 und 112-199 („Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“), sowie DGUV Regel 113-004 für die Beschäftigten des BSH, geschlossen. Im gesamten Zeitraum der Rahmenvereinbarung sind maximal vier Erstunterweisungen und 19 Wiederholungsunterweisungen durchzuführen. Pro Schulung ist grundsätzlich eine maximale Teilnehmendenzahl von 10 Personen geplant. Schwankungen in der Anzahl der Teilnehmenden sind dabei möglich. Ab 2024 hat die Auftragnehmerin jährlich bis zum 01. September für das Folgejahr, das Durchführungskonzept (siehe 3.1 der Leistungsbeschreibung) für die Wiederholungsunterweisungen und die Erstunterweisung en mit der Auftraggeberin, in Abhängigkeit des Bedarfs, abzustimmen.