Rahmenvereinbarung zur Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen im Stadtgebiet Hamm
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle, HammFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 167 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Hamm · Hamm (Stadt) · Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 01.06.2026 bis 31.05.2027
- CPV
- 98370000 Dienstleistungen des Bestattungswesens98371000 Bestattungsdienste · 98371100 Beerdigungs- und Feuerbestattungsdienste · 98371110 Beerdigungsdienste · 98371120 Feuerbestattungsdienste · 98371200 Bestattungsunternehmen
Beschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen im Stadtgebiet Hamm europaweit aus.
7 Lose
- Los 1Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Bockum-Hövel
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die …
ohne Wert - Los 2Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Heessen
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die …
ohne Wert - Los 3Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Mitte
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die …
ohne Wert - Los 4Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Herringen
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die …
ohne Wert - Los 5Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Uentrop
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die …
ohne Wert - Los 6Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Pelkum
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die …
ohne Wert - Los 7Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Rhynern
Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die …
ohne Wert