Rahmenvertrag Ermittlung und Bewertung auffälliger Wölfe; Vergrämung, Fang und Entnahme auffälliger Wölfe im Land Brandenburg
Landesamt für Umwelt, Potsdamvergeben
- Frist (abgelaufen)
- vor 986 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- 302.521 €
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Potsdam · Potsdam (Stadt) · Brandenburg
- Veröffentlicht
- CPV
- 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz71319000 Gutachterische Tätigkeit · 90721700 Schutz gefährdeter Arten
Beschreibung
Der Wolf ist eine streng geschützte, sich in Ausbreitung befindende und in Brandenburg bereits nahezu flächendeckend vorkommende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Als Wildtier meidet der Wolf in der Regel den unmittelbaren Kontakt mit dem Menschen. Aus unterschiedlichen Gründen kann es jedoch dazu kommen, dass sich Wölfe dem Menschen nähern oder sich vermehrt in Siedlungen aufhalten, was zu Konflikten oder unmittelbaren Gefährdungen der Bevölkerung führen kann. Um Gefährdungen der Bevölkerung zu vermeiden, ist eine zügige Aufklärung auffälliger Meldungen von Wölfen und ggf. ein schnelles Handeln gemäß BbgWolfV notwendig. Vertragsgegenstand: Der Vertrag beinhaltet die Ermittlung und Bewertung problematischen Verhaltens, wie vermehrten und distanzlosen Begegnungen des Wolfes mit Menschen sowie die Erarbeitung eines gutachterlichen Vorschlags zum Umgang mit solchen Tieren im Rahmen des BNatSchG und der BgbWolfV. Auf dieser Grundlage entscheidet die Fachbehörde für Naturschutz über den weiteren Umgang mit solchen Tieren. Fällt die Entscheidung zur weiteren Beobachtung, zur Vergrämung, zum Fang oder zur sonstigen Entnahme eines problematischen Wolfs wird der Auftragnehmer in die weiteren Maßnahmen mit eingebunden. Bei Entnahmen von schadenstiftenden Wölfen, die mehrfach die vom Land empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, sind gem. § 45a BNatSchG die örtlichen Jagdausübungsberechtigten vorrangig zu berücksichtigen. Der Auftraggeber entscheidet im Einzelfall, ob der Auftragnehmer in die Organisation und Koordination der Entnahme des schadenstiftenden Wolfs eingebunden wird. Der Vertrag wird als Rahmenvertrag (15.02.2024 bis 14.02.2026) geschlossen und nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet. Im beiderseitigen Einverständnis besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr bis zum 14.02.2027.
Zuschlag
Den Zuschlag erhielt WildVet aus Berlin am 28.02.2024. 13 Angebote gingen ein.
- Los 1WildVet, Berlin28.02.2024